Kennen Sie INGE?

Rechtsgebiet: Öffentliches Baurecht
Rechtstipp vom 14.10.2009

INGE ist das Hessische Gesetz zur Stärkung innerstädtischer Geschäftsquartiere, welches am 01.01.2006 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz ist die hessische Antwort auf das aus den USA und Kanada stammende Konzept der Business Improvement Districts (BIDs). In solchen BIDs oder, wie es das INGE-Gesetz nennt, Innovationsbereichen, finden sich Hauseigentümer und weitere Akteure eines Quartiers oder Straßenzugs zusammen, um dieses aufzuwerten und attraktiver zu machen. Gemeinsam werden Aktivitäten und Maßnahmen zur Verbesserung des Geschäftsumfelds entwickelt, finanziert und umgesetzt. Die Maßnahmen werden, sofern das Konzept von der Mehrheit der Eigentümer befürwortet wird, von allen Eigentümern bezahlt, die die Nutznießer der Maßnahme sind.

INGE eignet sich i. d. R. für langfristig ausgerichtete Projekte, wie z. B. die Verschönerung eines Straßenzugs, ein Beleuchtungskonzept oder auch ein Leerstandsmanagement sowie Veranstaltungen und Werbemaßnahmen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass BIDs nur dann erfolgreich sind, wenn von Anfang an eine möglichst große Zahl von Eigentümern hinter dem Konzept steht und in das Verfahren intensiv eingebunden wird. Das Instrument BID ist zwar Erfolg versprechend, aber relativ komplex und auch aufwändig. Es muss eine professionelle und intensive Betreuung des Projekts stattfinden.

Das Gesetz sieht vor, dass ein „Aufgabenträger" die Initiative gegenüber der Stadt vertritt und hierfür Verantwortung übernimmt. Da die Aufgabenträger die BID-Gelder treuhänderisch verwalten, ist das Haftungsrisiko nicht zu unterschätzen. Es bietet sich daher eine juristische oder natürliche Person mit ausreichender Haftpflichtversicherung an.


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