Unsere Lebenserwartung steigt und damit die Zahl der Pflegebedürftigen. Wenn Eltern ins Pflegeheim müssen, reichen häufig die eigenen Finanzen nicht aus. Dann springt das Sozialamt ein. Das Sozialamt versucht, sich das Geld von den unterhaltspflichtigen erwachsenen Kindern wiederzuholen. Diese müssen sich an den Pflegeheimkosten beteiligen. So ein Platz im Pflegeheim kann einige Tausend Euro im Monat kosten.
Das Sozialamt wird zunächst Auskunft über die Vermögensverhältnisse verlangen. Und zwar von den Kindern und von den Schwiegerkindern. Wenn Sie diese Auskunft nicht erteilen, müssen Sie damit rechnen, dass das Sozialamt diese Auskunft vom Arbeitgeber und/oder Finanzamt einholt. Deshalb sollten Sie die Auskunft nicht verweigern, sondern sich sofort beraten lassen. Denn das Sozialamt schätzt aufgrund der Auskunft die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ein.
Bei der Leistungsfähigkeit der Kinder geht es nicht nur um deren Einkommen und Vermögen, sondern insbesondere auch um Kreditverbindlichkeiten, private Vorsorge, Eigenbedarf und Unterhalt für den Ehegatten und die eigenen Kinder. Und weil Einkommen und Vermögen der Ehegatten auch eine Rolle spielen können, sollte man sich sofort juristisch beraten lassen, ob z. B. die Vereinbarung von Gütertrennung hilfreich sein kann.
Infos:
Anwaltskanzlei Dr. Zacharias
Volmerstraße 5, 12489 Berlin-Adlershof
Tel.: 6392-4567
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