Kindergeld der ausländischen Mutter für ihr deutsches Kind schon ab der Geburt des Kindes

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Eine ausländische Mutter erhält für ihr deutsches Kind bereits ab der Geburt Kindergeld. Es kommt hierbei auf den Geburtszeitpunkt an und nicht auf den Zeitpunkt der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Klägerin ist nigerianische Staatsangehörige. Sie begehrt die Gewährung von Kindergeld für das im August 2012 geborene deutsche Kind der Klägerin für den Streitzeitraum von August 2012 bis Juni 2013. Die Familienkasse gewährte das Kindergeld erst ab dem Monat der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gegenüber der Klägerin, zwölf Monate nach der Geburt des Kindes. Hiergegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Klage.

Das Finanzgericht Köln gab mit der Entscheidung vom 07.05.2014, 14 K 2405/13, der Klage statt. Die Klägerin hat als Anspruchsberechtigte nach den §§ 62 Abs. 1 Nr. 1, 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG Anspruch auf Kindergeld für ihre Tochter für die Monate August 2012 bis Juni 2013.

Nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, erhalten für Kinder Kindergeld, wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Dies ist wie bei der Klägerin der Fall, wenn eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Personensorge über ihr minderjähriges deutsches Kind (§ 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG) erteilt wird.

Vorliegend war Kindergeld ab dem Monat der Geburt zu gewähren. Es kommt insoweit auf den Zeitpunkt der Wirkung der Aufenthaltserlaubnis und nicht deren Erteilung an. Es entspricht nicht dem Rechtsstaatprinzip und dem grundgesetzlichen Recht auf Gleichbehandlung, wenn die Gewährung von Kindergeld von Zufälligkeiten wie der Bearbeitungszeit der Ausländerbehörde oder der Dauer eines Gerichtsverfahrens zur Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis abhängt.

Mitgeteilt von RA Ulrich Hekler

Rechtsanwalt Hekler berät im Bereich des Einbürgerungs- und Ausländerrechtes bundesweit. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und Mitglied des Arbeitskreises für Ausländer- und Asylrecht.


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