Kindesrecht Rechtsanwalt - Stopp Kindesentzug!

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Kindesentführung und Kindesentzug ist für das Wohl des Kind gefährlich.

Falls Sie eine Kindesentführung befürchten, können wir für Sie zuerst eine einstweilige Anordnung beim zuständigen Familiengericht einleiten, der Fall wird also genau betrachtet und das Familiengericht verschafft sich einen Einblick in die jeweilige Familiensituation, um zu entscheiden ob eine derartige Gefahr vorliegt oder nicht. Des Weiteren kann das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Schutze des Kindes auf den anderen Elternteil oder das Jugendamt übertragen werden. Weitere Maßnahmen können ebenfalls dazu beitragen, dass die Gefahr einer Entführung gemindert wird. So kann der Reisepass des Kindes an das Jugendamt herausgegeben werden oder es wird ein Ausreiseverbot erteilt, mit Ausschreibung einer Grenzfahndung innerhalb der Schengener Vertragsstaaten.

Wenn Ihr Kind bereits entführt worden ist, dann müssen Sie so schnell wie möglich reagieren. Sobald das Kind sich in der neuen Umgebung eingelebt hat, wird es schwieriger es wieder zurückzuführen. Das Kind selbst wird schließlich nach neuen Freunden suchen und sich an die jeweiligen Gegebenheiten des anderen Landes gewöhnen. 

Wir kämpfen für Ihr Recht und das Recht Ihres Kindes. Wir werden an dieser Stelle gemeinsam mit Ihnen einen Antrag nach dem Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung bei dem Gericht des jeweiligen Landes ausstellen.

Unsere Kanzlei kooperiert dabei mit ausländischer Polizei und Interpol und wir setzen unsere internationale Kompetenz zu Ihren Gunsten ein. In einem darauffolgendes Verfahren, werden wir Ihre elterlichen Rechte vertreten und nach besten Wissen und Gewissen alles dafür tun, dass Ihr Kind so schnell wie möglich zurückgeführt wird, der andere Elternteil ist dabei erheblich eingeschränkt.

Ihr Erfolg ist unser Erfolg!

Foto(s): Dr Dr Iranbomy Antimännerdiskriminierungsanwalt

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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