Kindesunterhalt im Wechselmodell (Kind ist Hälfte der Zeit bei jedem Elternteil)
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Der Kindesunterhalt im Wechselmodell
- bemisst sich nach dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern, zuzüglich Sonder- und Mehrbedarf
- für den ermittelten Unterhaltsbetrag haften die Eltern entsprechend der Höhe ihres Einkommens
- wer den höheren Anteil zu leisten hat, muss die Differenz an den anderen Elternteil zahlen
- aber: dieser Elternteil kann diesen Kindesunterhaltsanteil nicht einklagen:
es muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden oder eine Teilübertragung der elterlichen Sorge zur Geltendmachung des Kindesunterhalts stattfinden.
Berechnungsbeispiel:
Einkommen Vater: 3.000 netto, Wohnungsmiete warm: 1.000
Einkommen Mutter: 2.000 netto, Wohnungsmiete warm: 900
Kind 9 Jahre alt, Unterhaltsanspruch nach Düsseldorfer Tabelle aus 5.000,00 EUR netto:
583 EUR abzgl. ½ Kindergeld von 92 EUR: 491 EUR
Kind 12 Jahre alt, Unterhaltsanspruch nach Düsseldorfer Tabelle aus 5.000,00 EUR netto:
682EUR abzgl. ½ Kindergeld von 92 EUR: 590 EUR
zzgl. Mehrbedarf Hortkosten: 100 EUR
Summe: 1.181 EUR
Haftungsanteil Vater:
3.000 abzgl. Selbstbehalt 1200+550 (Miete über 450) = 1.250 = 78 %
Haftungsanteil Mutter:
2.000 abzgl. Selbstbehalt 1200+450 (Miete über 450) = 350 = 22 %
Anteil am Unterhaltsbedarf:
Vater 75 % = 921, Selbstbehalt ist gewahrt
Mutter 22 % = 260, Selbstbehalt ist gewahrt
Kindergeld erhält jeder zur Hälfte
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