Klage der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

Rechtsgebiete: Urheberrecht, IT-Recht, Medien- und Presserecht
Rechtstipp vom 10.02.2012

Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei vertrat in den letzten Wochen unter anderem ihre Mandanten gegen eine Klage der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte aus Hamburg, welche aktuell für ihre Mandantin Berlin Media Art JT e.K. tätig ist.

Zwei Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverletzung auf einer Internettauschbörse waren der Klage vorausgegangen, in welchen dem Mandanten die Zahlung von 640,- € und 1298,- € für die Abgabe der beiliegenden vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterbreitet worden ist.

Leider entschied sich der Mandant erst mit Erhalt der Klage für eine anwaltliche Vertretung durch die AID24 Rechtsanwaltskanzlei und antwortete zuvor auf die Abmahnschreiben der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte nicht, sondern sammelte lediglich die erhaltenen Schreiben der Abmahnkanzlei. Dieses Vorgehen brachte jedoch die Gefahr mit sich, durch die Abmahnkanzlei verklagt zu werden. Ende Januar 2012 war es dann mit der Klagezustellung soweit. Die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte klagten am Landgericht Hamburg wegen Unterlassung und Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung mit einem Streitwert von 21.859,80 €.

Die Abmahnkanzlei beantragte bezüglich des Werkes „Tessa! Vollpiss-Rausch", dem Beklagten zu verbieten, das Filmwerk ohne Einwilligung des Klägers im Internet öffentlich zugänglich zu machen, dem Beklagten für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, anzudrohen und den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin einen angemessenen Schadensersatz nicht unter 1000,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Weiter sollte der Beklagte 859,80 € außergerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen seit dem Zeitpunkt der Klagezustellung zahlen. Der Beklagte sollte schließlich die Gerichtskosten und gerichtlichen Rechtsanwaltskosten tragen.

Nach Betrachtung des Kostenrisikos des Mandanten der AID24 Rechtsanwaltskanzlei wurde deutlich, dass dieser bei einer Niederlage in der ersten Instanz vor dem Landgericht Hamburg gegenüber der Abmahnkanzlei und ihrer Mandantin mit bis zu 10.000,- € Gesamtkosten oder mehr in seiner Sache rechnen kann. Das hätte vermieden werden können, wenn der Mandant mit der ersten Abmahnung rechtzeitig Rechtsrat bei einem Rechtsanwalt, beispielsweise mit Schwerpunkt IT-Recht, gesucht und nicht tatenlos bis zur Klage der Abmahnkanzlei abgewartet hätte.

Bitte achten Sie darauf, dass es sich hierbei um einen Einzelfall handelt und dieser nicht auf andere Fälle übertragen werden kann.

Nochmals wird darauf hingewiesen, keine vorgefertigten Erklärungen der Abmahnkanzleien zu unterzeichnen, da diese meist zusätzliche Schuldanerkenntnisse beinhalten, welche nachteilige Kostenfolgen für den Abgemahnten haben können.

Die vorherige Prüfung einer erhaltenen Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit sollte vor Zahlung und vor einer Vergleichsannahme sowie vor der Erklärung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung durch einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im IT-Recht erfolgen.


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