Klage nach Abmahnung durch Lorenz Seidler pp i.A.d. Cloud b, Inc. wg. Markenverletzung und unlauterem Wettbewerb

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Die Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB haben nach Versendung einer Abmahnung wegen einer Markenverletzung/ sklavischen Nachahmung/ unlauteren Wettbewerb für ihre Mandantin Cloud b, Inc. Klage erhoben.

In der Klage fordern die Anwälte aus München unter anderem einen vierstelligen Betrag von dem Beklagten. Die Anwälte führen aus, dass es sich bei ihrer Mandantin, der Cloud b, Inc., um ein Unternehmen aus den USA handele, das LED- Nachtlichter in Form von Tieren vertreibt. Die Klägerin soll sich umfangreiche Markenrechte an ihren Produkten gesichert haben.

Zur Vorgeschichte der erhobenen Klage führen die Anwälte aus, dass der Beklagte auf der Online-Verkaufsplattform eBay Artikel angeboten habe, bei denen es sich um Plagiate des LED-Nachtlichts „Twilight Turtle“ der Klägerin gehandelt haben soll. Dies sei durch einen Testkauf bei dem Beklagten festgestellt worden. Der Beklagte habe durch das Plagiat die 3D-Marke der Klägerin nachgeahmt und dadurch die Markenrechte der Klägerin verletzt. Daraufhin sei eine Abmahnung gegen den Beklagten ausgesprochen worden. Nachdem der Beklagte nicht den Forderungen in der Abmahnung nachgekommen sei, habe die Kanzlei für ihre Mandantin schließlich Klage beim zuständigen Landgericht erhoben.

Haben Sie eine Klage der Seidler Gossel Rechtsanwälte oder einer anderen Anwaltskanzlei erhalten?

Sie sollten in dieser Situation die Klage keineswegs ignorieren, sondern sich schnellstmöglich an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden. Denn auch gerade in dieser Situation ist es sinnvoll, sich rechtlichen Beistand zu nehmen, da hier Fristen zu beachten sind, deren Ablauf sich zu Ihrem Nachteil auswirken könnte. Mithilfe eines fachkundigen Rechtsanwalts ist es möglich, den eingeklagten Betrag noch zu Ihren Gunsten zu verringern.

Daher ist es überaus wichtig, bereits bei Erhalt einer Abmahnung zu reagieren und damit das Risiko für ein Klageverfahren zu senken. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der im Bereich Markenrecht/Wettbewerbsrecht tätig ist. Dieser kann eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie anfertigen, die die Gegebenheiten Ihres Einzelfalls berücksichtigt und einbezieht.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de


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