Klarstellung zur Anzeige und Geltendmachung von Mietminderungen

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In der Praxis kann es zu Missverständnissen bezüglich der erforderlichen Schritte zur Durchsetzung einer Mietminderung kommen. Hierbei sind zwei wesentliche Aspekte zu beachten: die Mängelanzeige und die Geltendmachung der Mietminderung. Obwohl die Mietminderung nach § 536 BGB "kraft Gesetzes" eintritt, sind bestimmte formelle Schritte erforderlich, um rechtliche Sicherheit für den Mieter zu gewährleisten.


Mängelanzeige – Voraussetzung für die Mietminderung

Die Pflicht zur Mängelanzeige ergibt sich aus § 536c Abs. 2 BGB. Diese Vorschrift verlangt vom Mieter, dass er Mängel der Mietsache dem Vermieter unverzüglich anzeigt. Die Mängelanzeige dient primär dazu, dem Vermieter die Möglichkeit zu geben, den Mangel zu beheben. Die Anzeige muss nicht in einer besonderen Form erfolgen, sollte jedoch aus Beweisgründen idealerweise schriftlich eingereicht werden.


Geltendmachung der Mietminderung – Ein klarer Schritt

Die Geltendmachung der Mietminderung selbst ist ein weiterer Schritt, der oft missverstanden wird. Obwohl die Minderung "kraft Gesetzes" eintritt, empfiehlt es sich für Mieter, die Minderung ausdrücklich gegenüber dem Vermieter zu erklären. Dies bedeutet, dass der Mieter nach der Mängelanzeige explizit mitteilen sollte, dass und in welcher Höhe er die Miete mindert. Diese Mitteilung sollte idealerweise zusammen mit der Mängelanzeige erfolgen oder unmittelbar nachdem klar ist, dass der Mangel nicht zeitnah behoben wird.

Die Höhe der Mietminderung hängt von dem Grad der Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit ab. Hierzu können Mietminderungstabellen als Richtlinie dienen, allerdings ist stets eine Einzelfallbetrachtung notwendig. Die Minderung dauert so lange, wie der Mangel besteht.


Beispiel für eine korrekte Mängelanzeige und Mietminderungserklärung

Ein Mieter entdeckt einen erheblichen Wasserschaden in seiner Wohnung. Er informiert den Vermieter schriftlich über den Mangel und fügt Fotos als Beweismittel bei. In diesem Schreiben teilt er ebenfalls mit, dass er aufgrund des Mangels die Miete um 20% mindert, bis der Schaden vollständig behoben ist.


Rechtliche Bedeutung der korrekten Vorgehensweise

Die korrekte Anzeige und explizite Geltendmachung der Mietminderung sind essentiell, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Sie stellen sicher, dass der Vermieter nicht nur über den Mangel informiert ist, sondern auch darüber, dass und in welchem Umfang der Mieter die Miete mindert. Dies bildet eine klare Grundlage für das weitere Vorgehen, insbesondere wenn der Mangel gerichtlich bewertet werden muss.


Fazit

Mieter sollten stets darauf achten, nicht nur den Mangel unverzüglich zu melden, sondern auch die Minderung der Miete ausdrücklich zu erklären. Dies hilft, rechtliche Klarheit zu schaffen und unterstützt eine effiziente Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, kann aber als Leitfaden für die korrekte Handhabung von Mängeln und Mietminderungen dienen. Zudem sollte man sich an vergleichbaren Sachverhalten orientieren und nicht übermäßig mindern, da insoweit anderenfalls eine Nichterfüllung der Zahlung des Mietzinses im Raum steht.


Foto(s): DALL-E

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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