Rechtsgebiet:
Strafrecht
Rechtstipp vom
16.06.2008
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen drei Angeschuldigte angeordnet, die sich seit dem 07.11.2007 in Untersuchungshaft befinden. Die Staatsanwaltschaft Köln wirft einem 45-jährigen Autoschlosser, dessen Schwester und seinem Schwager gemeinschaftlichen Mord an der philippinischen Ehefrau des Schlossers vor, von der seit über einem Jahr jede Spur fehlt.
Der Schlosser hatte das Opfer Ende 1999 bei einem Urlaub auf den Philippinen kennen gelernt. Das Paar heiratete ein Jahr später und zog nach Köln. Ende 2005 scheiterte die Ehe des deutsch-philippinischen Paares und die Frau zog mit ihrem Sohn in eine eigene Wohnung nach Köln-Mülheim. Ein erbittert geführter Familienrechtsstreit um das Besuchsrecht schloss sich an. Nach dem Inhalt der Anklage soll der Mutter sogar ein hoher Geldbetrag angeboten worden sein, damit sie sich eine neue Existenz aufbauen und den Sohn beim Vater lassen sollte, was diese aber abgelehnt haben soll. Nachdem die Angeschuldigten sogar beim Bundesverfassungsgericht unterlegen waren, sollen sie den Entschluss zur Tötung der philippinischen Mutter gefasst haben, der vom getrennt lebenden Ehemann auf bislang unbekannte Weise ausgeführt worden sein soll. Die Leiche ist trotz intensiver polizeilicher Suche bislang nicht gefunden worden.
Das OLG bejaht im Haftfortdauerbeschluss den dringenden Tatverdacht gegen die Angeschuldigten. Nach inzwischen mehr als ein Jahr dauerndem spurlosen Verschwinden des Tatopfers spreche alles für ein Tötungsdelikt. Denn es sei kein vernünftiger Grund dafür ersichtlich, dass die Mutter unter Zurücklassung ihres Kindes freiwillig untergetaucht sein könnte. Zudem sprächen eine Reihe von Indizien für den Tatverdacht, der "in hohem Maße" bestehe. Das Hauptverfahren vor dem Landgericht Köln ist noch nicht eröffnet.
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 23.05.2008, 2 Ws 229/08
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