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Absolut Verfassungswidrig!

von Lionheart am 28.02.2011 00:26

Ich stimme dem Kommentar zu 100 Prozent zu. Bin auch gerade mit einer entsprechenden Klage gescheitert, muss jetzt 115 Prozent zahlen und für Jahre im Nachhinein. Obwohl ich tausende Euro Mehrkosten hatte, von Kleidung angefangen bis Kindermädchen. Prüfung des Einzelfalls wegen Entlastung des Unterhaltsberechtigten? Eine Farce!Die Richterin redete das alles klein, hat überhaupt keine Ahnung von der Wirklichkeit. Man betreut die Kinder also zu 35 Prozent (Urlaub hälftig, wird nicht anerkannt, weil da leben die Kids ja von Luft, dann wären es rund 40 Prozent)und es wird sich nicht mal auf 100 Prozent geeinigt, um wenigstens die Mehrbelastung zu würdigen. Vielen Dank Gesetzgeber!
Was mich auch noch aufregt: Das Gehalt der Unterhaltsberechtigten wird überhaupt nicht berücksichtigt. Wenn da kein Einkommen wäre oder nur ein niedriges, würde ich wegen der Kinder nie in Frage stellen alles zu zahlen,aber wenn die Unterhaltsberechtigte selbst gutes Geld verdient, ergeben sich Konstellationen, wo der Unterhalt zum Teil einer Alimente für den anderen gleicht!

Glücklich können die sein, die sich gütlich über die tatsächlichen jeweiligen Belastungen fair einigen.

Ich frage mich, warum noch kein Mensch Verfassungsklage gegen diese realitätsferne Praxis eingelegt hat, das schreit zum Himmel. Ich glaube, die Justiz scheut nur die Mühen, sich tagtäglich wirklich mit Einzelfällen zu belasten und auch mal den Taschenrechner herauszuholen. In Zukunft müssen die Kinder eben mit der Reisetasche hin und her, denn zusätzlich weiter alles an Kleidung bereitzustellen geht eben nicht mehr! Wie sich die Kinder dabei fühlen, darüber denkt keiner nach. Unfassbar! Ich kenne keinen in meinem Bekanntenkreis, der das glauben mag, das so in Deutschland Recht gesprochen wird.

Inkonsistente Beurteilung beim Wechselmodell

von Antreju am 24.08.2010 20:33

Aufgrund meiner eigenen Situation habe ich mich nun monatelang mit dem Thema des Wechselmodells beschäftigt. Mit größter Erschütterung musste ich feststellen, dass nur meine Beharrlichkeit vor Gericht dazu geführt hat, dass der Unterhalt schließlich korrekt berechnet wurde. Aber das ist nur ein Thema. Aus meiner Sicht vollkommen verfassungswidrig ist die Verfahrensweise, wie der Unterhalt berechnet wird, wenn z. B. ein Elternteil das Kind zu 40% in seiner Obhut hat. Dann muss nämlich der komplette Unterhalt bezahlt werden an denjenigen, der das Kind mehrheitlich betreut.
"Das ist halt so" wird von Richtern und Rechtsanwälten gesagt. Ohne jede betriebswirtschaftlich fundierte Grundlage! Würde man das genauso bzgl. der Einkommenshöhe machen, d. h. würde man auf das "Quoteln" verzichten, dann müsste einfach derjenige den kompletten Unterhalt bezahlen, der mehr Geld verdient. Spontan sagt hier doch jeder: Ne, so kann man das nicht machen. Komischerweise wird es allgemein akzeptiert, dass hier die Richter bzgl. der Betreuungszeiten nur schwarz oder weiß entscheiden. Entweder genau 50:50 Aufenthaltszeiten oder voller Unterhalt. Auch die Wochenendbetreuungen werden beim Unterhalt nicht berücksichtigt. Sie werden einfach gefordert. Ohne Gegenleistung oder Abzüge vom Unterhalt. Der Betroffene muss dann trotzdem "Platz" für die Kinder vorhalten, hat Fahrerei, usw. Wenn man etwas dagegen sagt, wird einem gleich unterstellt, dass man wohl seine Kinder nicht liebt... Unsachlich!
Hier wird es wirklich Zeit, dass die Rechtsprechung aufwacht und ein gerechtes, nachvollziehbares Modell entwickelt. Ich kann nur jedem empfehlen, sich weder durch Richter noch durch Anwälte beeindrucken zu lassen und sich ganz genau die Berechnungen anzuschauen, die da angestellt werden.

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