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Keine Gleichheit im Unrecht
von grabelandinfo am 19.10.2010 17:50
Hallo
Bei einem Gespräch in der letzten Woche mit einem Mitarbeiter vom Bauamt meiner Stadt wurde die Gleichheit der Betroffenen noch dementiert.
Zitat:
Wird ein Schwarzbau des Nachbarn genehmigt muss diese Genehmigung nicht dem anderen Nachbarn bei gleichen Bedingungen ausgesprochen werden.
Hier ist die Rede von einer Grabelandanlage im Aussenbereich.
Hier soll nach 40 Jahren für den Schwarzbau "Gartenhaus" eine Baugenehmigung vorgelegt werden.
Der WDR hat in der Lokalzeit Südwestfalen am 04.10.2010 darüber berichtet.
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