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Begriffsklärung

von strafrecht-berlin am 15.03.2012 12:17

Die Begriffe Jugendliche und Kinder sollten klargestellt werden, da der Gesetzgeber zwischen Kindern (bis 14 Jahre), Jugendlichen (bis 18 Jahre) und Heranwachsenden (bis 21 Jahre) unterscheidet. Die Erwähnung soll nur die Einordnung erleichtern. Einigen Mandanten ist die Aufteilung manchmal nicht bekannt.

Gericht spricht Lehrer nach Sex mit Schülerin frei

von Unicycle am 26.02.2012 06:07

Referenz z.B. Speigel ONLINE: http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,808611,00.html.
Dieser Artikel war der Grund, dass ich ihren Tip nachgeschlagen habe. Das Oberlandesgericht hat wohl recht, dass kein "Obhutsverhältnis" vorlag. Eine ?Ausnutzung einer Zwangslage" ist in solch einem Fall aber ganz leicht gegeben. Ein Lehrer an deiner Schule der sauer auf dich ist, und den man jedes Jahr "als Lehrer" bekommen kann, bzw. in der Abschlussprüfung sitzt und der von einem verlangt "die Liaison geheim zu halten" übt meines Erachtes gewaltig Druck aus.
Wie sehen Sie das?
Hat hier der Staatsanwalt auf den falschen Tatbestand plädiert und dabei verloren, oder was ist da schiefgelaufen?
Juristisch mag das ohne belang sein, aber in meine subjektive Beurteilung fließt auch noch mit ein, dass die 14 Jahresgranze geradeso überschritten war. "Anfang 2006 kamen sich die Schülerin und der Lehrer auf einer Klassenfahrt der Parallelklasse des Mädchens nach Hamburg näher." Zu diesem Zeitpunkt war das Mädchen noch 13.

Jugendliche sind nicht volljährig?

von Unicycle am 26.02.2012 05:53

Zitat aus obigem Beitrag: "Jugendliche, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind aber noch nicht volljährig." Der Satz erscheint mir etwas deplaziert, da offensichtlich.

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