Konfliktprävention bedeutet vor allem auch Berechenbarkeit und Vorhersehbarkeit von Ergebnissen, damit es gar nicht erst zu Streitigkeiten kommen kann. Wer ein Produkt entwickelt, muss bereits im Planungsstadium wissen, ob das fertige Produkt „mangelfrei“ sein wird. Wer eine Dienstleistung erbringt, muss wissen, ob seine Art der Ausführung dem entspricht, was der Auftraggeber von ihm bei der Abnahme erwarten kann. Wer Verträge abschließt, muss wissen, ob die tatsächlich ausgeführten Leistungen im vereinbarten Preis für den kalkulierten Liefer- und Leistungsumfang bereits enthalten sind.
Dazu benötigt der Unternehmer verbindliche Richtlinien, an denen er sich ausrichten kann. Der große internationale Erfolg der Normung entspringt letztlich dem Bedürfnis der Industrie - und aller potentieller Auftragnehmer und Auftraggeber - nach Sicherheit und Verlässlichkeit in der Planung und Auftragsabwicklung. Dass die Befriedigung dieses Bedürfnisses durch Normung zugleich auch handfeste wirtschaftliche Interessen berührt, versteht sich von selbst, soll hier aber nicht Thema sein.
In dem Maße nun, wie die technischen Normen von denen, die sie am besten kennen sollten, kritisiert werden, verlieren diese ihren Wert als verlässlicher Maßstab für die Allgemeinheit. Warum sollte sich jemand an einer Norm orientieren, von der sogar Sachverständige sagen, sie sei veraltet, einseitig, falsch oder jedenfalls nicht generell anwendbar? Was macht es für einen Sinn, Normen vertraglich zu vereinbaren, etwa um den Liefer- und Leistungsumfang zu definieren, wenn Sachverständige Zweifel an der Machbarkeit oder Effizienz dieser Normen hegen? Fehlt das Vertrauen in die Richtigkeit und den Bestand von Normen müssen die Parteien, statt bloßen Bezug auf das technische Regelwerk nehmen zu können, deren Inhalte jedes Mal neu überprüfen und die Anwendung der einen oder anderen technischen Regel aushandeln. Und dennoch müssten sie befürchten, dass es hierüber zu einem Streit kommt, der gerichtlich ausgetragen werden muss.
Vertrauensverlust entsteht auch, wenn dem Sachverständigen ein großer Beurteilungsspielraum technischer Normen zugebilligt wird. Je mehr Freiheit der Sachverständige bei der Interpretation und Bewertung der Norm hat, desto weniger absolut wird die Norm; sie wird anwendungs- und ergebnisoffen. Der Unternehmer kann damit aber nicht mehr auf den Bestand der Norm vertrauen, denn er weiß nicht, wie ein Sachverständiger sie im Ernstfall bewerten wird. Man mag einwenden, dass sich diese Situation nicht von derjenigen unterscheidet, die wir auch aus der Berücksichtigung und Anwendung gesetzlicher Normen kennen („Vor Gericht und auf hoher See…“) Aber auch diese Verunsicherung ist beklagenswert, weshalb sich auch immer mehr andere Formen der Konfliktlösung entwickeln. Unter dem Gesichtspunkt der Konfliktprävention sind jedenfalls Feststellungen eines Sachverständigen anhand eigenständig entwickelter Kriterien deutlich schwerer vorhersehbar, als Feststellungen, die er aufgrund eines feststehenden Regelwerkes zu treffen hat.
Normen haben bekanntlich für die rechtliche Beurteilung von Störungen in der Auftragsabwicklung höchste Bedeutung: Der Auftragnehmer hat die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Für schriftlich niedergelegte Normen gilt eine (widerlegliche) Vermutung, dass sie den Stand der anerkannten Regeln und Technik wiedergeben. Für denjenigen, der sich an das technische Regelwerk hält, gilt die Vermutung, die anerkannten Regeln der Technik beachtet zu haben, mit der Folge einer Änderung in der Beweislast. Die Mangelfreiheit einer Leistung wird also an der Einhaltung bestehender Normen gemessen. Ist jedoch der Inhalt dieser Norm zweifelhaft oder kann sich der Sachverständige über sie hinwegsetzen, um die Mangelfreiheit nach eigenen Kriterien zu bestimmen, fehlt es an der Verlässlichkeit und Vorhersehbarkeit für das Handeln des Auftragnehmers und an jedem Vorab-Maßstab für die Beurteilung eines rechtlichen Sachverhalts.
Technische Normen haben deshalb für die Konfliktprävention eine herausgehobene Bedeutung, die über ihren unmittelbaren Regelungsgehalt weit hinausgeht. Die rechtliche Beurteilung technischer Sachverhalte durch Rechtsanwälte und Richter ruft nach verlässlichen Bewertungsmaßstäben für technische Fragen.
Anerkannte Regeln der Technik sind die Regeln, die sich nach Meinung der Mehrheit der maßgeblichen Fachleute in der Praxis bewährt haben oder deren Eignung von ihnen als nachgewiesen angesehen wird. Erforderlich ist also, dass die überwiegende Zahl der Fachleute die Regeln für richtig halten – dazu gehören auch die Sachverständigen. Wenn es den Sachverständigen aufgrund ihrer Erfahrung gelegentlich schwer zu fallen scheint, einzelne Inhalte von Normen zu akzeptieren, könnte es sich anbieten, sachorientiert nach den Gründen suchen und gemeinsam mit den für die Normung Verantwortlichen nach Optionen zu suchen, wie die Akzeptanz der Normen gestärkt werden kann.
Dr. Peter Hammacher
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