Kostet ein Rechtsanwalt immer Geld?

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Allen Bürgern soll der Zugang zum Recht gewährt werden. Dies ist der Grundsatz der Rechtsweggarantie.

Häufig werde ich von Mandanten kontaktiert, die verunsichert sind bezüglich der Kosten eines Rechtsanwalts. Auch hier helfen wir gerne weiter. Denn auch wer kein oder nur ein niedriges Einkommen besitzt, soll Zugang zum Recht bekommen!

Auch der Gesetzgeber sieht dies so und hat mehrere Möglichkeiten geschaffen, wie Bürger einen Anwalt beauftragen können, auch wenn sie kein Geld haben.

Beratungshilfeschein

Für eine einfache Rechtsberatung besteht etwa die Möglichkeit einen sogenannten Beratungshilfeschein zu beantragen. Diesen bekommen Sie auf Antrag beim örtlich zuständigen Amtsgericht (an Ihrem Wohnort). Wichtig: Diesen müssen Sie mitbringen, wenn Sie den Anwalt erstmals aufsuchen. Darin enthalten ist auch die außergerichtliche Tätigkeit (z.B. das Verfassen eines anwaltlichen Schreibens). Der Rechtsanwalt erhält dann eine kleine Gebühr vom Staat erstattet.


Prozesskostenhilfe 

Sollte es jedoch notwendig erscheinen, dass man auch gerichtlich tätig wird, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe bei Gericht zu beantragen. Das erledige ich ebenfalls gerne für Sie. Hierfür füllen Sie einfach ein Prozesskostenhilfeformular aus und fügen Anlagen bei, aus denen sich ergibt, dass Sie niedriges Einkommen besitzen. Wenn die Prozesskostenhilfe im Verfahren bewilligt wird, trägt der Staat Ihre Kosten (Gerichts- und Rechtsanwaltskosten).


Pflichtverteidigung im Strafrecht

Im Strafrecht besteht diese Möglichkeit leider nicht. Hier kann unter bestimmten Voraussetzungen aber eine Pflichtverteidigung in Betracht kommen. Etwa wenn es um schwere Straftaten geht oder Sie in Untersuchungshaft sitzen. Ein Pflichtverteidiger ist nicht "schlecht". Sie können Sich auch selbst einen Strafverteidiger suchen, damit dieser sich als Pflichtverteidiger beiordnen lassen kann. Dann wird dieser vom Staat bezahlt- soweit die Voraussetzungen vorliegen. Auch dies prüfe ich gerne für Sie.

Sollten Sie jedoch mehr als nur ein niedriges Einkommen besitzen, so richten sich die Gebühren eines Anwalts grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier ist entscheidend, wie hoch der Streitwert ist. Im Strafrecht gibt es ebenfalls feste Sätze. Vergütungsvereinbarungen werden dann im Einzelfall geschlossen.

Etwas besonderes gilt bei Verkehrsunfallregulierungen: Hier trägt immer die Gegenseite die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.

Wenn Sie jedoch eine Rechtsschutzversicherung haben, hole ich für Sie eine Deckungszusage ein. Dann zahlt die Versicherung, wenn ein Versicherungsfall vorliegt.


Melden Sie sich gerne, wir finden eine Lösung.


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