Krankengeld, Arbeitslosengeld und Rente

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Leistungen der Krankenkasse, des Rententrägers und des Arbeitsamtes können sich überschneiden, so dass im Einzelfall zu prüfen ist, auf welche Leistung der Versicherte vorrangig einen Anspruch hat und welcher Anspruch wieder auflebt, nachdem eine andere Leistung eingestellt wurde.

Durch eine gründliche Prüfung des Sachverhaltes und Beratung des Mandanten können alle Ansprüche ermittelt und dann auch durchgesetzt werden. So kann beispielsweise der Krankengeldbezug zum Ruhen eines Arbeitslosengeld I Anspruchs führen, wobei die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld in der Regel nicht mit der Begründung einstellen darf, dass der Versicherte während des Bezugs arbeitslos geworden ist. Die Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung führt regelmäßig zur Beendigung einer zuvor bewilligten Krankengelzahlung. Zu prüfen ist dann, ob der Versicherte den Unterschiedsbetrag zwischen dem in der Regel höheren Krankengeld und der für den gleichen Zeitraum bewilligten Rente behalten darf.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie eine Beratung über Ihre gesetzlichen Ansprüche wünschen oder ich Ihre Rechte durchsetzen soll.


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