Krankenversicherung bei Elterngeldbezug ohne Hartz 4 - Leistungen

Rechtsgebiete: Sozialrecht, Versicherungsrecht
Rechtstipp vom 16.01.2012

Immer wieder stellen sich die Betroffenen die Frage, ob sie überhaupt noch krankenversichert sind, wenn sie keine Leistungen mehr nach dem SGB II erhalten, weil das Elterngeld auf den Bedarf angerechnet wird.

Nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen, solange Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird.

Nach § 224 SGB V sind u. a. Mitglieder, die Elterngeld beziehen, beitragsfrei. Das heißt, dass das Elterngeld beitragsfrei ist.

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag nur der allgemeinen Information dient. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung aufgrund des konkreten Sachverhaltes. Wenn Sie eine weitergehende Beratung und/oder Vertretung durch uns wünschen, dann können Sie uns sehr gerne eine E-Mail schreiben oder uns anrufen.

Unsere Kontaktdaten finden Sie hier:

www.gippert-klein.de

E-Mail: info@gippert-klein.de

Tel.: 030 - 28 47 94 14


Bewertung
7 von 8 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
ja nein
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren   
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert