Krankenversicherung nach Insolvenz

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Der Fall

Die Betreiberin eines Massagesalons wechselte aufgrund mangelnder Umsätze zu einer günstigeren privaten Krankenversicherung. Dort konnte sie jedoch schon die erste Prämie nicht zahlen und blieb infolgedessen ohne Versicherungsschutz. Nachdem sie schwanger wurde, stellte sie mehrere Aufnahmeanträge sowohl bei privaten als auch bei gesetzlichen Krankenversicherungen. Alle Anträge wurden abgelehnt – dies wog umso schwerer, als sich eine komplizierte Geburt ankündigte und sich der Salon mittlerweile in der Insolvenz befand. Nach der Geburt wurde die frühere Unternehmerin für kurze Zeit auf die Intensivstation verlegt, die sie aber nach wenigen Tagen wieder verlassen konnte. 

Die Lösung

Das unter hohem Zeitdruck an einem Gericht in Gießen geführte Eilverfahren führte schließlich dazu, dass die erste private Krankenversicherung der Salonbetreiberin sie rückwirkend wieder aufnahm und die Kosten für den geburtsbedingten Krankenhausaufenthalt übernahm. Hinsichtlich der ausstehenden Krankenversicherungsbeiträge ließ sich aufgrund des SGB II-Bezugs eine erhebliche Reduktion der – unvermeidbaren – Nachzahlungen erreichen. Die weiteren Beiträge für die Krankenversicherung im Basistarif übernimmt nunmehr das Jobcenter.

Fazit

Sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen werden wie gewöhnliche Unternehmen geführt. Gleichwohl korrespondieren mit der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht des Bürgers und der damit verbundenen Pflicht zur Beitragszahlung eine Pflicht der Krankenversicherer zur Aufnahme auch von SGB II-Beziehern. 


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