Krankheitsbedingte Kündigung

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1. Die Krankheit als solche ist kein Kündigungsgrund. Sie wird kündigungsrechtlich erst dann bedeutsam, wenn von ihr störende Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis ausgehen. Die Kündigung wegen Krankheit ist eine personenbedingte Kündigung.

2. Krankheit wird arbeitsrechtlich erst dann relevant, wenn hierdurch die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann, also Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Der Kündigungsgrund ergibt sich durch die Belastungen, die durch den Ausfall der Arbeitskraft oder das Freihalten des Arbeitsplatzes für den Arbeitgeber entstehen.

3. Eine Störung liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung krankheitsbedingt nicht erbringen kann. Diese Störungen können folgende sein:

  • Der Arbeitnehmer wird die geschuldete Leistung überhaupt nicht mehr erbringen können.
  • Der Arbeitnehmer wird wegen lang anhaltender Krankheit an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung verhindert.
  • Die Leistungsausfälle sind auf häufige Kurzzeiterkrankungen zurückzuführen.

4. Für die krankheitsbedingte Kündigung ist die negative Prognose relevant, d.h. zum Kündigungsgrund gehört die auf Grund objektiver Umstände festzustellende Tatsache, dass auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter mit krankheitsbedingten Störungen im Hinblick auf die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung zu rechnen ist.

5. Weiter muss eine nicht mehr akzeptable betriebliche oder wirtschaftliche Belastung für den Arbeitgeber vorliegen.

6. Schließlich findet eine Interessenabwägung statt. Um eine krankheitsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, muss das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers das Fortsetzungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegen.

7. Zudem kann ein Arbeitnehmer auch durch eine Krankheit in seiner Leistungsfähigkeit gemindert sein, so dass ein beträchtliches Defizit zwischen der gezahlten Vergütung und der erbrachten Arbeitsleistung entsteht. Auch das kann ein Grund für eine krankheitsbedingte Kündigung sein.

Das Arbeitsrecht beinhaltet eine Fülle von Regelungen, die es von Arbeitsgeber sowie Arbeitnehmer zu beachten gilt. Das 7-Punkte-System von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin verschafft Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Das komplette 7-Punkte-System zum Arbeitsrecht finden Sie unter www.arbeitsrechtler-in.de/arbeitsrecht-im-ueberblick


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