Kredit-Bearbeitungsgebühren jetzt zurückholen!

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Achtung! Bei Ansprüchen auf Rückforderung von Kredit-Bearbeitungsgebühren aus dem Jahr 2010 droht Verjährung am 31.12.2013!

Vielleicht haben Sie es bereits einem unserer früheren Artikel entnommen: Die von Banken in der Vergangenheit bei Privatkrediten, Autofinanzierungen und Immobiliendarlehen häufig berechneten Bearbeitungsgebühren und -entgelte sind unzulässig und können von den Banken zurückgefordert werden. Häufig sind dies einschließlich der von den Banken zu zahlenden Zinsen einige Hundert oder sogar Tausend Euro.

Wir haben in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Verfahren gegen die Santander Consumer Bank, die TARGOBANK, die Commerzbank, die Deutsche Bank, die Postbank, die DSL Bank und weitere Banken, wie zum Beispiel die BMW Bank und andere Autobanken, geführt und konnten für unsere Mandanten regelmäßig die vollständige oder zumindest überwiegende Rückerstattung erreichen.

Aber Achtung: Es gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, so dass für Bearbeitungsgebühren im Zusammenhang mit im Jahr 2010 aufgenommenen Krediten zum Ende dieses Jahres Verjährung eintreten dürfte und Ihre Ansprüche dann nicht mehr durchgesetzt werden können.

Zwar sind einige Gerichte, die Verbraucherzentralen und auch wir der Auffassung, dass aufgrund der früher bestehenden unklaren Rechtslage die Verjährung solcher Ansprüche nicht vor dem Jahr 2011 begann. Erst mit Veröffentlichung der geänderten obergerichtlichen Rechtsprechung im Jahr 2011 war den Betroffenen eine Klageerhebung zumutbar, so dass eine Verjährung auch älterer Ansprüche nicht vor dem 31.12.2014 eintreten dürfte. Entsprechend hat zum Beispiel das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 23.10.2013 (Az. 13 S 65/13) Ansprüche auf Rückforderung einer Kredit-Bearbeitungsgebühr aus dem Jahr 2008 nicht als verjährt angesehen. Andere Gerichte sind jedoch anderer Auffassung und weisen Klagen über Ansprüche, die vor dem 01.01.2010 entstanden sind, ab. Eine höchstrichterliche Klärung der Verjährungsfrage durch den Bundesgerichtshof steht bisher noch aus.

Sehen Sie daher noch in diesem Jahr in Ihre Unterlagen und prüfen Sie, ob Sie für Ihre Kredite Bearbeitungsgebühren gezahlt haben. Der Anspruch auf Rückzahlung solcher Gebühren ist inzwischen feste Rechtsprechung der ganz überwiegenden Zahl der Amts- und Landgerichte und ist jedenfalls für nach dem 01.01.2010 entstandene Ansprüche auch nahezu ohne Risiko durchsetzbar. Regelmäßig übernehmen auch Rechtsschutzversicherung die Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Allein bei Immobiliendarlehen gilt ein Risikoausschluss der Versicherungen, so dass diese die Kosten nicht übernehmen müssen.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und reichen wenn nötig noch in diesem Jahr Klage für Sie ein, um die Verjährung zu hemmen.

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Rufen Sie uns kostenfrei an: 0800 - 4 00 33 30.


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