Kredite ohne Schufa der Fidium Finanz AG

Rechtsgebiete: Bankrecht & Anlegerrecht, Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht
Rechtstipp vom 18.11.2009

Die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hatte am 22. August 2003 verfügt, dass die Fidium Finanz AG mangels Erlaubnis gem. § 32 KWG keine Kreditgeschäfte in Deutschland betreiben darf. Ihr wurde durch die Bafin die weitere Kreditvergabe in Deutschland untersagt. 

Nachdem der Widerspruch gegen diese Verfügung, die Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/M. und die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 8 C 2.09) keinen Erfolg hatten, ist die Verfügung der BaFin vom 22. August 2003 seit dem 06.05.2009 bestandskräftig.

Aufgrund dieser Verfügung können Darlehensnehmer der Fidium Finanz AG die bestehenden Darlehensverträge rückabwickeln bzw. Schadensersatz geltend machen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Darlehensverträgen vor und nach dem 06.05.2009.

Dies bedeutet, dass die Darlehensnehmer die gezahlten Tilgungen, Zinsen und Gebühren zurückverlangen können. Im Gegenzug ist der empfangene Darlehensbetrag an die Fidium Finanz AG zurückzuzahlen.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Darlehensnehmer prüfen muss, inwieweit der ausgezahlte Darlehensbetrag von i.d.R. EUR 3.500,- bereits gezahlt wurde. Zahlungen über den Darlehensbetrag hinaus können zurückverlangt werden, Restbeträge bis zu dem Darlehensbetrag sind noch abzuführen.

Macht der Darlehensgeber seinen Anspruch aufgrund Zahlungsverzugs mittels anwaltlichem Schreiben oder Mahnbescheid geltend, können Sie sich zur weiteren Vorgehensweise gerne an meine Kanzlei wenden.

Durch die Geltendmachung von Zinsen, Gebühren und Kosten können schnell vierstellige Beträge zusätzlich anfallen.


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Unterscheidung vor und nach dem 06.05.2009 von Jason2016 am 06.01.2010 14:28

Die Unterscheidung für geschlossene Darlehen vor und nach dem 06.02.2009 wird durch die Fidium AG erwartungsgemäß problematisiert. Die Fidium AG argumentiert, dass Verträge die vor dem 06.05.2009 geschlossen wurden, wirksam sind und die vertraglichen Leistungen weiter zu erbringen sind.

Hierzu wird u.a. ein Urteil des OLG Karlsruhe angeführt, dass bestätigt, dass die fehlende Erlaubnis nach § 32 KWG nicht zur Unwirksamkeit des Darlehensvertrages führt. Die Unwirksamkeit entsprechender Darlehensverträge ergibt sich erst mit Rechtskraft der Untersagungsverfügung durch die BaFin.

Aber auch wenn die Darlehensverträge, die vor dem 06.02.2009 geschlossen wurden, wirksam sind ergibt sich nach den geltenden Regelung ein entsprechender Schadensersatzanspruch, wonach die empfangenen Leistungen zurückzugewähren sind. Dies wird bezeichenderweise in dem von der Fidium AG angeführt Urteil des OLG Karlsruhe ausgeführt.

Selbst wenn der Kreditvertrag aufgrund der fehlenden Genehmigung nach § 32 KWG nicht nichtig sein sollte, so besteht ein entsprechender Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 2 i.V.m. § 32 KWG.

Die Rechtsfolge ist dann vergleichbar der Behandlung der unwirksamen Verträge. Der Darlehensnehmer ist so zu stellen, als wäre der betreffende Darlehensvertrag nicht geschlossen worden, mit der Folge der Rückgewähr der gegenseitigen Leistungen.

Zahlungen über den reinen Darlehensbetrag hinaus können daher auch hier zurückverlangt werden, Restbeträge bis zu dem Darlehensbetrag sind noch abzuführen.

Gerne stehe ich für eine weitergehende Beratung oder Vertretung zur Verfügung. Hierzu wenden Sie sich bitte an meine Emailadresse RASchroeter@arcor.de

selbe fragestellung von frank01097 am 11.12.2009 18:36

Leider ergibt sich aus dem Text nicht, welche Verträge hier Chancen haben? Welches Datum gilt denn nun?
Haben Vertragsabschlüße vor dem 06.05.2009 hier auch eine Chance berücksichtigt zu werden?

rückabwicklung von torsten303 am 02.12.2009 11:25

zum Verständnis:
Verträge, die vor dem 06.05.09 geschlossen wurden, können also nicht rückabgewickelt werden?

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