Kreditverträge mit Deutscher Bank widerruflich

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Banken müssen Verbraucher ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informieren. Tun sie das nicht, kann der Verbraucher noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen und zum Beispiel zu dem aktuellen Niedrigzins umschulden.

Wurde der Vertrag vor dem 10.06.2010 geschlossen, wird es schwer. Der Gesetzgeber hat eine Ausschlussfrist geschaffen. War die Belehrung eines solchen Altvertrages falsch, konnte trotzdem nur bis zu dem 21.06.2016 widerrufen werden. Dieses Gesetz wird kritisch gesehen. Auch könnte es Fälle geben, für die diese Ausschlussfrist nicht gilt. Der Verfasser wird hierzu noch Rechtstipps veröffentlichen.

Verträge, die nach dem 10.06.2010 und bis zu dem 21.03.2016 geschlossen wurden, können immer noch widerrufen werden, wenn die sog. Widerrufsinformation nicht ordnungsgemäß war. Hier findet sich oft folgende kritische Formulierung:

„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs.2 BGB (z. B. Angabe des effektiven Jahreszins, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrages, Angabe der für die Sparkasse zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat.“

Wird die zuständige Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe in der Widerrufsinformation aufgeführt, muss die Aufsichtsbehörde aber auch genannt werden. Ansonsten ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Dies hat der BGH entschieden (Az.: XI ZR 434/15). Die Aufsichtsbehörde wurde dem Verbraucher aber häufig nicht genannt. Entweder wurde die Information ganz vorenthalten oder in einem nicht zum eigentlichen Vertragswerk gehörenden Schriftstück mitgeteilt. Das reicht aber nicht aus.

Betroffen sind nicht nur Sparkassen und Volksbanken, sondern auch die Deutsche Bank. Letzteres ist weniger bekannt. Die Deutsche Bank, die sich in Widerrufsfällen sehr hartleibig gibt und kaum einen Zentimeter zurückweicht, wird hier ihre Strategie ändern müssen. Zumindest dann, wenn der Verbraucher von einem erfahrenen Bankrechtler vertreten wird, wird der Verbraucher sich durchsetzen und viel Geld sparen können.

Der Verfasser berät Sie gern. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt per Mail und Telefon auf. Bevor Kosten entstehen, weist Sie der Verfasser ausdrücklich darauf hin.



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