Kreditwiderruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung auch bei KfW-Darlehen möglich?

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Dem Grunde nach kann ein Verbraucher den Widerruf eines KfW-Darlehens erklären, wenn die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Doch es gibt Ausnahmen...

Bei vielen Verbrauchern besteht aufgrund des niedrigen Zinsniveaus der Wunsch nach einer zinsgünstigeren Umschuldung oder vorzeitigen Ablösung von langjährigen Kreditverträgen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Eine solche kann dann möglich sein, wenn die Widerrufsbelehrung des Kreditvertrages fehlerhaft ist. Dann kann grundsätzlich auch noch lange nach Abschluss des Kreditvertrages der Widerruf erklärt werden. In der Folge entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung und der Kreditnehmer erwirbt zusätzliche Ansprüche gegen die Bank auf Zahlung von Nutzungsersatz für geleistete Tilgungen.

Auch wenn das Thema Kreditwiderruf vielen Kreditnehmern mittlerweile bekannt ist, herrscht teilweise Unsicherheit bezüglich der Frage, ob auch KfW-Darlehen mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen werden können. Denn selbst die geförderten Darlehen haben vielfach deutlich schlechtere Zinskonditionen als aktuell angebotene Finanzierungen, so dass sich auch hier ein Widerruf zur Umschuldung oder Vermeidung einer Vorfälligkeitsentschädigung lohnen kann.

Grundsätzlich wurden KfW-Darlehen nicht direkt durch die KfW ausgereicht, sondern durch Banken, die oft gleichzeitig weitere eigene Verträge mit den Darlehensnehmern abgeschlossen haben, beispielsweise, weil das KfW-Darlehen nicht ausreichte, um eine Immobilie damit vollständig zu finanzieren. Die dem Verbraucher erteilten Widerrufsbelehrungen für die KfW-Darlehen entsprechen im Regelfall denen, die die Banken auch für eigene Darlehen verwendet haben. Eine Vielzahl dieser Widerrufsbelehrungen, insbesondere aus den Jahren 2002 bis 2010, ist jedoch fehlerhaft, wie Erhebungen von Verbraucherzentralen zeigen, was auch den Erfahrungen der Anwälte der Kanzlei ARES Rechtanwälte entspricht.

Grundsätzlich kann ein Widerruf möglich sein – Ausnahmen beachten

Dem Grunde nach kann ein Verbraucher, wie bei einem gewöhnlichen Darlehensvertrag, gegenüber der den KfW-Kredit vermittelnden Bank, den Widerruf des KfW-Darlehens erklären, wenn die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Doch es gibt Ausnahmen:

Ausnahme bis Mitte 2010: Für KfW-Darlehen aus öffentlich-rechtlichen Mitteln, die über öffentlich-rechtliche Anstalten (z.B. Landesbanken) vergeben wurden, besteht unter Umständen kein Widerrufsrecht. Hier gilt es genau zu prüfen, ob das KfW-Darlehen aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt wurde oder nicht und ob es sich bei dem Vertragspartner des Darlehensnehmers um eine öffentlich-rechtliche Anstalt handelt.

Ausnahme ab Mitte 2010: Für Darlehen, die aufgrund von Rechtsvorschriften im öffentlichen Interesse zu günstigeren als marktüblichen Bedingungen bzw. Zinsen abgeschlossen worden sind, kann ein Widerrufsrecht entfallen. Hiervon können KfW-Darlehen grundsätzlich umfasst sein, wobei hier ein besonderes Augenmerk auf der Prüfung der vereinbarten Konditionen liegen sollte.

Trotz der vorgenannten Ausnahmen sind viele Darlehen der KfW widerrufbar. Allerdings sollte eine genaue Prüfung der individuellen Rechtslage vor Erklärung eines möglichen Widerrufs erfolgen.

Fachlichen Rat suchen

Vor dem Hintergrund der durch einen Widerruf möglichen Ersparnis, sollten sich Darlehensnehmer, die mit den Zinskonditionen Ihrer Verträge unzufrieden sind oder die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden wollen, an eine auf das Bankrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um eine fachliche Einschätzung über die Möglichkeiten des Widerrufs der eigenen Verträge zu erhalten. Dabei sollten nicht nur die KfW-Darlehen geprüft werden, sondern es bietet sich eine gleichzeitige Prüfung auch weiterer möglicher Darlehensverträge an.

Gerne beraten wir Sie im Rahmen einer Ersteinschätzung über Ihre Möglichkeiten. Nehmen Sie uns Kontakt auf.

Rechtsanwalt Simon Bender

Die BENDER Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Oberursel nahe der Finanzmetropole Frankfurt am Main ist eine schwerpunktmäßig auf die Vertretung der Interessen von Anlegern und Bankkunden ausgerichtete Sozietät. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender besitzen umfassende Erfahrung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Kapitalanlegern und Bankkunden gegenüber Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen sowie Beratern und Vermittlern von Kapitalanlagen.



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