Krieg der Promo-Jobbörsen: Promotionbasis.de verbietet SIMSA

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Da hat ein Platzhirsch wohl Angst um sein Revier: Die Promoter-Jobbörse Promotionbasis.de hat vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen den App-Betreiber SIMSA (www.simsa.de) erwirkt (Az. 14 O 22/15).

mobile Bewerbungen über App rechtswidrig?

Bei SIMSA handelt es sich um ein neu gegründetes Berliner Startup-Unternehmen. Die SIMSA-App macht die Stellenangebote der wichtigsten Promotion- und Messejob-Portale auf mobilen Endgeräten verfügbar. Jobsuchende können sich direkt mit dem Smartphone oder Tablet auf die Jobs bewerben, die ihnen mobil angezeigt werden.

Dem Marktführer im Bereich der Promo-Jobinserate, Promotionbasis, ging diese Innovation offensichtlich zu weit. Obwohl die Agentur aus Kiel selbst über keine App verfügt, lehnte sie eine Zusammenarbeit mit SIMSA ab und beantragte vor dem Landgericht Köln mit Erfolg eine einstweilige Verfügung gegen SIMSA, wegen angeblicher Verstöße gegen § 87b UrhG.

Widerspruch gegen einstweilige Verfügung

SIMSA setzt sich jedoch gegen das Verbot zur Wehr. Besonders zweifelhaft erscheint die Verfügung vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Automobil-Onlinebörsen, BGH, Urt. v. 22.6.2011 – I ZR 159/10). Widerspruch vor dem Landgericht Köln wurde daher von den SIMSA-Betreibern bereits eingelegt. Ob die Verfügung also Bestand hat, wird das Widerspruchsverfahren zeigen. Es bleibt spannend.

Über das Verfahren und dessen Ausgang werde ich hier auf anwalt.de weiter berichten.


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