KSP Rechtsanwälte - Lappan Verlag GmbH - bei Urheberrechtsverletzung auf Webseite droht Abmahnung

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Aktuell versendet die Kanzlei ksp Rechtsanwälte (Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) wiederholt Schreiben im Auftrag des Verlagshauses Lappan Verlag GmbH. Hierbei wirft die Anwaltskanzlei ksp Rechtsanwälte den Adressaten dieser Schreiben vor, Sie hätten als Webseitenbetreiber (beziehungsweise als Domaininhaber) auf Ihrer Webseite Texte, an welchen die Lappan Verlag GmbH das ausschließliche Nutzungsrecht im Sinne des Urhebergesetzes besitzt, verwendet. Im Betreff heißt es insoweit „Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Webseite".

Die Anwaltskanzlei ksp Rechtsanwälte führt hierbei aus, dass der Adressat des Schreibens keine Zustimmung zur Nutzung und Verbreitung dieser Texte durch die Lappan Verlag GmbH hatte. Die Lappan Verlag GmbH ist ein Verlag, der den Schwerpunkt auf cartoons und Bilderbücher legt. Der Lappan Verlag gehört zu einer Wiener Verlagsgruppe. Die von der Lappan Verlag GmbH betraute Hamburger Anwaltskanzlei ksp Rechtsanwälte ist eine bereits seit Jahren im Forderungseinzug und Wirtschaftsrecht agierende Kanzlei. Die ksp Rechtsanwälte machen auch Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen für Nachrichtenagenturen wie etwa der Agence France-Presse GmbH (AFP) geltend. Zu den Texten, an denen die Lappan Verlag GmbH die ausschließlichen Verwertungsrechte innehat, gehören auch Werke des deutschen Dichters und Schauspielers Heinz Erhardt.

Grundsätzlich sind nach dem Urhebergesetz Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst geschützt. Zu geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören hierbei insbesondere auch Sprachwerke, wie zum Beispiel Schriftwerke. Als Sprachwerke können daher auch Texte den geschützten Werken der Wissenschaft und Kunst und damit dem Schutz des UrhG unterstehen. Dementsprechend sind auch die durch die Rechtsanwaltskanzlei ksp abgemahnten Texte grundsätzlich geschützt. Dem urheberrechtlichen Schutz unterfällt ein Text, wenn er gemäß § 2 UrhG eine persönliche, geistige Schöpfung des Verfassers darstellt und eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist.

Es gibt im deutschen Urheberrechtsgesetz keinen uneingeschränkten Schutz von Werken. Um dem Schutz des deutschen Urheberrechts zu unterfallen, müssen die Schranken des Urheberrechtsgesetzes aus Abschnitt 6 genommen werden. So bestimmt etwa das Zitierrecht aus § 51 UrhG: „Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden."

Wer entgegen der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ein urheberrechtlich geschütztes Werk Dritten öffentlich zugänglich macht, der setzt sich den Ansprüchen des Rechteinhabers aus.

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung auf der Webseite des Domaininhabers, fordert die Kanzlei ksp rechtsanwälte im Namen der Lappan Verlag GmbH die Löschung der Texte von sämtlichen Datenträgern sowie die Entfernung der betroffenen Texte aus dem Netz. Hierbei übermittelt die Rechtsanwaltskanzlei ksp rechtsanwälte auf einem gesonderten Blatt eine Auflistung der nach Auffassung der Rechtsanwaltskanzlei ksp betroffenen URLs. Dem Löschungsgesuch sollte nach Möglichkeit fristgetreu entsprochen werden.

Darüber hinaus fordert die Kanzlei ksp Rechtsanwälte noch einen auf Grundlage einer hypothetischen Lizenzgebühr berechneten Schadensersatz. Auch diese Berechnungsmethode basiert auf § 97 UrhG. Denn nach dieser Norm kann der Schadensersatzanspruch auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte.

Man fingiert unter der Methode der Lizenzanalogie also den Erwerb einer Lizenz durch den Rechteverletzer. Grundlage ist das, was unter vernünftigen Lizenzpartnern im Rahmen der rechtmäßigen Nutzung des entsprechenden Textes als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. Als Berechnungsbasis beziehen sich die ksp Rechtsanwälte auf die „am Markt gezahlten Vergütungen" und setzen zugunsten der Lappan Verlag GmbH bei einem Text unter 50 Wörtern 400,00 EUR und bei einem Text mit über 50 Wörten jeweils 600,00 EUR an.

Daneben macht die Rechtsanwaltskanzlei ksp Rechtsanwälte für die Lappan Verlag GmbH noch Aufwendungsersatz für die Beauftragung der Kanzlei ksp Rechtsanwälte sowie nicht näher aufgeschlüsselte Dokumentationskosten für die Ermittlung der Urheberrechtsverletzung geltend.

Hervorzuheben ist, dass die Kanzlei ksp Rechtsanwälte mit diesem Schreiben den Empfänger nicht abmahnt (kurzum, das Schreiben stellt entgegen einiger Internetberichte keine Abmahnung dar) und die Abgabe einer Unterlassungserklärung fordert. Eine Abmahnung kündigt die Kanzlei ksp Rechtsanwälte für den Fall an, dass die zur Zahlung der berechneten Beträge gesetzte Frist ungenutzt bleibt.

Vor dem Hintergrund einer Urheberrechtsverletzung auf der Webseite des Domaininhabers ist nicht anzuraten dieses Schreiben unbedarft in den Papierkorb zu werfen. Dies kann sich im Nachhinein als teurer und zeitintensiver Fehler herausstellen, schließlich ist die Abmahnung ausdrücklich vorbehalten. Insoweit ist Empfängern eines Schreibens der Rechtsanwälte ksp, insbesondere bei vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen an Werken der Lappan Verlag GmbH, anzuraten sich durch einen auf dem Gebiet des Urheberrechts tätigen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Rechtsanwalt, Mediator & Gütestelle Markus Rassi Warai

Viktoriastr. 36

32423 Minden

Tel: 0571 / 385 65 -72 (erreichbar Mo. bis Sa. von 8:00 bis 22:00 Uhr)


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