Rechtstipp vom 07.09.2009

Kündigung mit Einschreiben/Rückschein?

Ganz gleich, ob Sie einen Arbeitsvertrag, eine Mietwohnung oder ein Abonnementvertrag kündigen: Schicken Sie eine solche Kündigung nicht per Einschreiben/Rückschein! Sicherlich, es kann gut gehen, und Sie erhalten eine vom Empfänger unterzeichnete Karte als Zugangsnachweis zurück. Es kann aber genauso gut schief gehen, und Sie erhalten nach Ablauf von zwei Wochen in der dritten oder vierten Woche nach Absendung der Erklärung Ihren eigenen Brief zurück.

Das Tückische daran ist: Wenn der mit Einschreiben/Rückschein versandte Brief von dem Empfänger nicht angenommen oder nicht abgeholt wird, ist er nie wirksam zugegangen. Denn zur Annahme einer Briefsendung durch Unterzeichnung des Empfangs ist man nicht verpflichtet. Es erfolgt nur eine Benachrichtigung, dass der Brief noch binnen zwei Wochen bei der Post abgeholt werden kann.

Die Folge ist, dass zum Beispiel die Kündigungsfrist nicht gewahrt wurde und Sie nochmals zu einem neuen Termin kündigen müssen.

Dagegen geht ein Schriftstück zu, das schlicht in den Briefkasten des Empfängers eingelegt wird. Hier kann der Empfang nicht mehr abgelehnt werden und es besteht für den Empfänger die Möglichkeit, sich von dem Inhalt des Briefes in Kenntnis zu setzen, da er in dessen ausschließliche Einflusssphäre gelangt ist. Im Normalfall wird man zwar kein Problem haben, wenn man sich aber vielleicht schon streitet, sollte man sich vor solchen Überraschungen schützen.

Nutzen Sie daher für solche Willenserklärungen die Möglichkeit der Versendung per Einwurf-Einschreiben. Hier dokumentiert der Postbote, dass und wann er den Brief in den Briefkasten eingelegt oder abgegeben hat. Innerstädtisch können auch Boten den Zugang durch Einwurf oder Abgabe bewirken, so dass man Zeugen hierfür hat.

Lassen Sie zuvor einen Zeugen das Schreiben lesen, in den Umschlag stecken und aufgeben. Dann kann der Empfänger nicht mehr behaupten, nur ein weißes Blatt Papier erhalten zu haben.

Ihr Rechtsanwalt

Stefan von Zdunowski

Fachanwalt für Arbeitsrecht


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