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Arbeitsverweigerung: Die Konsequenzen für Arbeitnehmer

  • 3 Minuten Lesezeit
Arbeitsverweigerung: Die Konsequenzen für Arbeitnehmer

Droht nach einer Arbeitsverweigerung unweigerlich die Kündigung? Die Antwort ist Nein, denn Arbeitnehmer können auch berechtigte Gründe haben, bestimmte Aufträge nicht aufzuführen.

Die wichtigsten Fakten

  • Eine Arbeitsverweigerung kann gerechtfertigt sein, wenn Sie eine rechtswidrige Anweisung erhalten haben.
  • Bei rechtswidrigen Weisungen von Ihrem Arbeitgeber haben Sie ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht, das sie berechtigt, die Arbeit zu verweigern.
  • Auch ein rechtmäßiger Streik – auch Arbeitsniederlegung genannt – ist ein zulässiger Grund für eine Arbeitsverweigerung

So gehen Sie vor

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  • Suchen Sie zuerst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und informieren Sie ihn, dass Sie Bedenken über seine Weisung haben.
  • Verweigern Sie nicht ohne Rücksprache Ihre Arbeitsleistung – das kann schwere Konsequenzen haben.
  • Lassen Sie sich zuerst von einem Anwalt für Arbeitsrecht über Ihre Möglichkeiten beraten.

Wann liegt eine Arbeitsverweigerung vor?

Im Arbeitsrecht wird Arbeitsverweigerung als bewusster Verzicht auf die Arbeitsleistung bezeichnet. Die Grundlage dafür ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.10.1993, Az.: 7 AZR 682/92. Ein Gesetz, das den Begriff „Arbeitsverweigerung“ definiert, gibt es dagegen nicht.

Was ist der Unterschied zwischen einer Arbeitsverweigerung und einer Arbeitsniederlegung?

Wer die Arbeit verweigert, führt bestimmte Anweisungen seines Vorgesetzten nicht aus. Eine Arbeitsniederlegung liegt dagegen vor, wenn der Arbeitnehmer einen Streik beginnt.

Die gängige Definition für eine Streik ist eine längerfristige Verweigerung der Arbeitsleistung durch mehrere Arbeitnehmer, die damit ein gemeinsames Ziel verfolgen. Das deutsche Streikrecht sorgt dafür, dass ein Streik oder Warnstreik in vielen Fällen rechtmäßig ist.

Wie wird eine Arbeitsverweigerung im Arbeitsrecht geahndet?

Die Konsequenzen, die eine Arbeitsverweigerung für den Arbeitnehmer haben kann, hängen davon ab, ob er eine rechtmäßige oder eine rechtswidrige Arbeitsverweigerung begangen hat.

Die rechtmäßige Arbeitsverweigerung

In bestimmten Fällen ist der Arbeitnehmer durch das Gesetz berechtigt, die Leistung zu verweigern. Das kann etwa gegeben sein, wenn eine bestimmte Arbeit unzumutbar ist. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 275 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der Arbeitnehmern ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht gewährt.

Wann hat der Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht?

Wann Sie Ihr Zurückbehaltungsrecht anwenden können, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Arbeitsverweigerung können erfüllt sein, wenn die Aufgabe, die von Ihnen verlangt wird, Ihre Gesundheit gefährdet.
Mögliche Gründe hierfür sind, dass der Arbeitgeber die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes nicht eingehalten hat.

Auch ein Streik kann eine rechtmäßige Arbeitsverweigerung sein

Nehmen Sie an einem rechtmäßigen Streik – also an einer Arbeitsniederlegung – teil, liegt ebenso ein zulässiger Grund für eine Arbeitsverweigerung vor. Auch aus religiösen Gründen oder wenn der Arbeitgeber keinen Lohn zahlt, kann eine Arbeitsverweigerung rechtmäßig sein. Diskriminierende Weisungen des Arbeitgebers müssen Sie genauso wenig ausführen, was in § 7 Allgemeines Gleichbehandlungsbesetz (AGG) geregelt ist.
Fordert der Arbeitgeber Sie dazu auf, eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat zu begehen, sind Sie sogar verpflichtet, sich zu weigern. Beispielsweise darf ein Fernfahrer keine Aufträge ausführen, die gegen seine Lenk- und Ruhezeiten verstoßen.
Verstößt die Weisung des Arbeitgebers gegen den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung oder gesetzliche Vorschriften, verletzt dieser § 106 der Gewerbeordnung (GewO).

Die unrechtmäßige Arbeitsverweigerung

Eine unrechtmäßige Arbeitsverweigerung liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer kein Zurückbehaltungsrecht zusteht und er dennoch die Arbeit verweigert. In einem solchen Fall hat er die in seinem Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten rechtswidrig verletzt.

Darf der Arbeitgeber jetzt fristlos kündigen?

Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. In besonders schweren Fällen ist der Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, beispielsweis dann, wenn der Arbeitnehmer bewusst und konsequent die Arbeit verweigert hat. Juristen sprechen hier von einer beharrlichen Verweigerung.
Zudem berechtigt § 628 Abs. 2 BGB den Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer Schadensersatz zu verlangen, wenn ihm durch die Beendigung des Arbeitsvertrags Schaden entstanden ist.

Sie vermuten, dass Ihr Vorgesetzter eine rechtswidrige Anweisung gegeben hat?

Da eine rechtswidrige Arbeitsverweigerung schwere Konsequenzen haben kann, sollten Sie mit Bedacht vorgehen.
Weisen Sie Ihren Arbeitgeber besser zuerst darauf hin, dass Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Auftrags haben.
Verweigern Sie die Arbeitsleistung, ohne Ihren Vorgesetzten zu informieren, müssen Sie mit einer Abmahnung oder Schlimmerem rechnen, wenn Sie sich über die Rechtmäßigkeit der Anweisung geirrt haben. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Foto(s): ©Adobe Stock/Vitalii Vodolazskyi

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