Kündigung wegen Gefängnisaufenthalt wirksam?

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Wenn ein Arbeitnehmer längere Zeit seiner Tätigkeit nicht nachgehen kann, so hat der Arbeitgeber ein Interesse daran die Stelle neu zu besetzen und den alten Arbeitnehmer „los zu werden”.

Jedoch unterliegen solche Kündigungen, beispielsweise die krankheitsbedingte, strengen Anforderungen.

Aber wie sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird? Ist in einem solchen Falle eine Kündigung wirksam?

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich im März 2011 mit dieser Frage zu befassen.

Im vorliegenden Fall klagte ein ehemaliger VW-Mitarbeiter, der wegen Drogendelikten verurteilt wurde und daraufhin seine Kündigung erhielt.

Das Bundesarbeitsgericht wies seine Klage ab. Nach Ansicht des BAG ist eine Kündigung rechtmäßig, wenn ein Straftäter zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt worden ist.

Im Ergebnis geht das Bundesarbeitsgericht also davon aus, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf seinen alten Job hat, wenn er längere Zeit im Gefängnis saß.

Eine Kündigung ist rechtens, weil der Arbeitnehmer seine Haft selber verschuldet hat und es dem Arbeitgeber nicht zumutbar sei den Arbeitsplatz solange frei zu halten.

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Rechtsanwalt Michael Borth


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