Kündigung wegen Mietrückstands – SO retten Sie Ihre Wohnung (Tipps für Mieter)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Viele Mieter glauben, dass sie im Fall einer Kündigung umgehend aus ihrer Wohnung raus müssen. Der Mietrechtsexperte Anwalt Bredereck sagt, was Mieter tun können, wenn sie eine Kündigung vom Vermieter bekommen, und warum sie alles andere als schutzlos sind. Beispielhaft nennt er die Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Kündigungsspezialist Bredereck zeigt, warum man sie in vielen Fällen nicht fürchten muss:

Zunächst: Bei jeder Wohnungskündigung gilt, dass der Mieter aufgrund der Kündigung nicht gezwungen werden kann, aus seiner Wohnung auszuziehen. Um einen Mieter gegen seinen Willen aus der Wohnung herauszubekommen, muss der Vermieter zuerst eine Räumungsklage vor Gericht einreichen – und diese gewinnen.

Der Mieter ist deshalb auch vor eigenmächtigen Aktionen des Vermieters geschützt, etwa wenn dieser neue Schlösser eingebaut und den Mieter damit aussperrt. Auch darf der Vermieter nach der Kündigung keine Gewalt gegenüber dem Mieter anwenden oder sie androhen, um ihn zum Auszug zu bewegen. Vermieter, die so vorgehen, machen sich regelmäßig strafbar.

Der Mieter kann sich gegen Bedrohung und Gewalt durch den Vermieter mit Hilfe der Polizei wehren. Kommt der Mieter nicht in seine Wohnung herein, etwa weil Schlösser ausgetauscht wurden, kann der Mieter eine, eilrechtliche, einstweilige Verfügung durch das Gericht erwirken und auf diesem Weg relativ schnell wieder in seine Wohnung gelangen.

Viele Kündigungen, etwa wegen Zahlungsverzugs, sind überdies rechtlich haltlos, mit der Folge, dass der Vermieter darauf keine Räumungsklage stützen kann. Beispielsweise kann der Vermieter dem Mieter keinen Zahlungsrückstand vorwerfen, nur weil seine monatlichen Mietzahlungen mit einigen Tagen Verspätung eintreffen. 

Eine Kündigung wegen verspäteter Mietzahlung ist überdies nur nach vorheriger Abmahnung zulässig.

Zudem muss eine Kündigung des Mietverhältnisses vom Vermieter begründet sein. Fehlt die Begründung, ist die Kündigung wegen Formmängeln regelmäßig unwirksam.

Fachanwaltstipp für Mieter: Lassen Sie sich von einer Kündigung nicht einschüchtern. Werden Sie tätig und rufen Sie unverzüglich einen auf Kündigung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Mietrecht an und besprechen Sie mit ihm die weitere Vorgehensweise.

In vielen Fällen stellt sich heraus, dass die Kündigung allem Anschein nach unwirksam ist und Sie einer eventuellen Räumungsklage deshalb gelassen entgegensehen können.

Der Vermieter kann Sie auch nicht durch eine fristlose Kündigung zum sofortigen Auszug zwingen; auch hier ist eine erfolgreiche Räumungsklage nötig, um Sie gegen Ihren Willen aus Ihrer Mietwohnung zu bekommen. 

Oft lässt sich das Mietverhältnis durch eine Ausgleichszahlung oder eine Einigung mit dem Vermieter retten oder wenigsten hinauszögern.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen die Kündigung Ihrer Mietwohnung? Haben Sie Fragen zu Ihren Mietvertragsklauseln?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt Bredereck in seiner Fachanwaltskanzlei für Mietrecht an. Im Fall einer Kündigung oder einer drohenden Kündigung ist die telefonische Erstberatung bei Fachanwalt Bredereck kostenlos und unverbindlich.

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.

Fachanwalt Bredereck ist spezialisiert auf: Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Eigenbedarfskündigung, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, Gewerberaummietrecht, und auf die Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln.


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