Kündigungsschutz in der Pflegezeit

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Es passiert in der Regel plötzlich und ohne Vorbereitung, dass ein Familienmitglied zum Pflegefall wird.

Wenn man als Angehöriger einer Tätigkeit nachgeht, bleibt für die Organisation der Pflege regelmäßig nur wenig Freiraum. Als Arbeitnehmer in einem Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern hat man jedoch seit dem 01.07.2008 das Recht, sich ohne weitere Begründung für 6 Monate unentgeltlich beurlauben zu lassen, wenn die Pflege naher Angehöriger übernommen werden soll.

In dieser Zeit ist der Arbeitnehmer unkündbar.

Der Arbeitnehmer muss die Pflegezeit seinem Arbeitgeber lediglich 10 Tage vorher anzeigen. Verweigert werden kann es ihm nur in besonderen Einzelfällen. Allerdings muss der Arbeitnehmer die Pflegesituation durch Vorlage einer Bescheinigung des MDK oder der Pflegekasse belegen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit während der Pflegezeit lediglich nach Bedarf zu reduzieren, etwa auf eine Teilzeittätigkeit.

Das Recht auf Pflegzeit ist noch relativ unbekannt und es kommt zudem immer wieder dazu, dass Arbeitnehmern die Inanspruchnahme der Pflegezeit schwer gemacht wird. In diesen Fällen macht es Sinn, sich anwaltlichen Rat und Unterstützung einzuholen.

Peter Schulz

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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