Künstliches Kniegelenk nach Rad-Unfall: 20.000 Euro Schmerzensgeld

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Mit Urteil vom 13.06.2014 hat das Oberlandesgericht Hamm die Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 € zu zahlen. Die am 14.03.1950 geborene Radfahrerin wurde im Mai 2008 von einem PKW angefahren und erlitt massive Prellungen der Hüfte, des Beckens, eine Distorsion des rechten oberen Sprunggelenkes, diverse Schürfwunden und einen Schienbeinkopfmehrfragmentbruch rechts. Die Fraktur wurde am 26.05.2008 mit einer winkelstabilen Plattenosteosynthese unter Einsatz von keramischen Knochenersatzmaterial operativ versorgt.

Die Mandantin befand sich vom 14.05.2008 bis 28.05.2008 in stationärer Behandlung und war in der Folgezeit 12 Wochen auf einen Rollstuhl angewiesen, durfte anschließend weitere 6 - 8 Wochen das rechte Bein nur teilweise belasten. Es folge eine langwierige krankengymnastische Behandlung. Am 18.02.2009 erfolgte eine Kniegelenksspiegelung rechts wegen anhaltender Schmerzen. Anschließend konnte die Mandantin 10 Tage das rechte Knie nur eingeschränkt belasten. Am 23.06.2009 erfolgte der Einsatz einer Kniegelenkstotalendoprothese, was mit einem weiteren stationären Aufenthalt verbunden war. Es schloss sich eine 4-wöchige Rehabilitationsmaßnahme an. Wegen der Operation hat die Klägerin eine 23 cm lange und eine 18,5 cm lange Narbe am rechten Knie zurückbehalten. 

(OLG Hamm, Urteil vom 13.06.14, AZ: I - 9 U 201/13)

Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht

 


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