Veröffentlicht von:

Kununu-Bewertung anfechten oder anzweifeln? So geht es!

  • 3 Minuten Lesezeit
Bei Konfrontation mit negativen Bewertungen auf Kununu können Unternehmen diese anfechten oder anzweifeln, um eine mögliche Entfernung zu erzielen. Es ist wichtig, eine fundierte juristische Argumentation zu nutzen, da Kununu eine hohe Bewertungsdichte beibehalten möchte. Juristisch gesehen ist das Anfechten von Bewertungen eher das Angreifen von Meinungs- oder Tatsachenäußerungen, als von Willenserklärungen. Unternehmen können alle sie betreffende Bewertungen anfechten, insbesondere bei Vorliegen von unwahren Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Schmähkritik. Jedoch muss der Kontext der Kritik berücksichtigt werden, da auch harsche Kritik erlaubt sein kann. Neben inhaltlichen Gründen kann das Anzweifeln einer Bewertung auch darauf abzielen, die Echtheit der Bewertung bezüglich der tatsächlichen Beschäftigung des Bewertenden zu prüfen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann dabei unterstützen, die notwendigen juristischen Schritte einzuleiten und einen Prüfprozess bei Kununu auszulösen. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, im Fragenbereich von Kununu rechtswidrige Inhalte anzufechten. Die Kanzlei des Autors bietet bundesweite Beratung im Bereich des Reputationsrechts im Internet und kann bei Problemen mit Kununu und anderen Bewertungsplattformen Unterstützung bieten, einschließlich einer kostenfreien Ersteinschätzung.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Wenn Sie auf Kununu mit einer oder mehreren negativen Bewertungen konfrontiert sind, können Sie diese anfechten oder anzweifeln. Dies könnte dazu führen, dass die schlechte Eintragung entfernt wird. Hierfür sollten Sie allerdings einige Punkte beachten und gegebenenfalls einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen.

Denn Kununu als Arbeitgeberbewertungsplattform hat ein vitales Interesse daran, so viele Bewertungen über Arbeitgeber wie möglich bestehen zu lassen. Davon nämlich lebt Kununu. Einfach anfechten oder anzweifeln ist also nicht der Weg, es kommt auf eine fundierte juristische Argumentation an. 

Was kann ich bei einem negativen Eintrag anfechten?

Anfechten ist unter juristischen Gesichtspunkten streng genommen der falsche Begriff. Juristen verstehen unter Anfechtung immer eine Tätigkeit in Bezug auf eine Willenserklärung. Bei Kununu möchten Sie jedoch nicht eine Willenserklärung im juristischen Sinne, sondern eine Meinungs- oder Tatsachenäußerung angehen. Unter "Anfechten" verstehe ich hier also das Angreifen einer negativen Arbeitgeberbewertung.

Grundsätzlich können Sie alle Arbeitgeberbewertungen, die Ihr Unternehmen betreffen, bei Kununu anfechten. Denn es ist Ihr Recht, unverbindlich nachzuhaken, ob Kununu hier die eigenen Richtlinien, sowie geltendes deutsches Recht beachtet.

Finden sich in der fraglichen Bewertung womöglich unwahre Tatsachenbehauptungen? Werden Sie persönlich oder Kollegen beleidigt? Wird Schmähkritik betrieben? All dies sind Ansatzpunkte, einen Eintrag juristisch anfechten zu lassen.

Selbst über bloße Meinungsäußerungen, die Ihnen nicht passen, kann man mit Kununu diskutieren. Allerdings müssen Arbeitgeber verstehen, dass Kritik grundsätzlich geäußert werden darf und selbst harsche Kritik meistens erlaubt ist. Anfechten kann man solche Äußerungen zwar durchaus, inwieweit dies erfolgsversprechend ist, entscheidet dann aber der Einzelfall – oder im Zweifelsfall ein Gericht.


kununu FAQ: Die 51 meistgestellten Fragen und Antworten


Worauf bezieht sich das Anzweifeln einer Kununu-Bewertung?

Neben dem Anfechten einer Arbeitgeberbewertung wegen inhaltlicher Dinge, können Sie eine Eintragung auf Kununu auch insgesamt anzweifeln. Das Anzweifeln bezieht sich darauf, dass die bewertende Person tatsächlich ein ehemaliger Mitarbeiter von Ihnen ist. Denn nur ehemalige Mitarbeiter dürfen Arbeitgeberbewertungen abgeben. Ausnahme: Auch Bewerber dürfen eine Bewertung schreiben, diese muss aber als Bewerber-Bewertung kenntlich gemacht werden.

Kununu hat vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung sicherzustellen, dass die veröffentlichte Arbeitgeberbewertung "echt" ist, also tatsächlich von ehemaligen oder derzeitigen Mitarbeitern stammt. Daher lohnt es sich im Zweifelsfall es anzweifeln zu lassen, ob dem wirklich so ist.

Aber Vorsicht: Kununu wird nicht einfach so einen Prüfprozess in Gang bringen, nur weil Sie die Bewertung anzweifeln. Denn das muss Kununu auch rechtlich gesehen nicht. Erst ein juristisch fundierter Vortrag mit Kenntlichmachung der rechtswidrigen Inhalte löst einen Prüfprozess aus. Sprechen Sie hierfür einen spezialisierten Rechtsanwalt an.

Sonderfall: Die Fragensektion bei Kununu!

Kununu hat neben der Möglichkeit, eine Arbeitgeberbewertung und eine Bewerberbewertung abzugeben, auch einen Fragenbereich eingerichtet. Dort können Nutzer wie in einem Forum Fragen zu Arbeitgebern stellen und auch Antworten posten. Leider wird dieser Fragenbereich häufig dazu genutzt, im Grunde Bewertungen abzugeben, die auf der normalen Bewertungsseite wegen rechtlicher Unzulässigkeit entfernt worden sind. Kununu versucht natürlich, im Fragenbereich möglichst viel Leben hineinzubringen und löscht dort nur ungern Einträge. Aber dennoch sind auch dort keine rechtswidrigen Fragen oder Antworten erlaubt, sodass man hier durchaus anfechten kann. Übrigens kann man hier anzweifeln, ob die Fragen tatsächlich von interessierten Fragenden, oder doch nur rachsüchtigen Ex-Mitarbeitern gestellt worden sind.

Meine Hilfestellung für Sie!

Ganz gleich, welche Probleme Sie bei Kununu haben: Meine Kanzlei hilft Ihnen gern weiter. Ich bin auf das Reputationsrecht im Internet spezialisiert und beraten Mandanten bundesweit. Nicht nur bei Kununu, sondern auch bei anderen Plattformen, auf denen eine Arbeitgeberbewertung veröffentlicht werden kann, bin ich juristisch aktiv. 

Gern können Sie mir Ihre Bewertung oder den Link zu Ihrem Profil zusenden – Ich melde mich dann mit einer kostenfreien Ersteinschätzung der Situation bei Ihnen zurück. Erst auf dieser Grundlage entscheiden Sie, ob Sie meine Unterstützung in Anspruch nehmen möchten. 

Foto(s): Rechtsanwalt Thomas Feil

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Thomas Feil

Beiträge zum Thema