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Kurz und knapp 14 (Arbeitsrecht, Mietrecht, eBay & Recht, Sozialrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

 
Kündigung muss übergeben werden

Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich, eigenhändig unterschrieben und in der Originalform übergeben wird. Nicht ausreichend ist die Übergabe einer Fotokopie. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitnehmer das Original zur Ansicht vorgelegt hat.

Werden die gesetzlichen Formvorschriften nicht eingehalten, ist die Kündigung unwirksam. (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az.: 12 Sa 132/07) 

 
Mieterhöhung für günstige Wohnung

Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung zu den gesetzlichen Voraussetzungen einer Mieterhöhung Stellung bezogen. Gemäß §§ 558 ff. BGB kann der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur Höhe der orts-üblichen Vergleichsmiete verlangen.  

Dieser Anspruch des Vermieters setzt nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht voraus, dass sich die örtliche Vergleichsmiete seit dem Abschluss des Mietvertrages erhöht hat. (Az.: VIII ZR 303/06)

 
eBay: Privat- oder Gewerbeverkauf?

Verzeichnet ein Verkäufer innerhalb eines Jahres 484 Kauftransaktionen über das Online-Portal eBay und tritt dabei erkennbar als Verkäufer auf, gilt er nicht mehr als Privat- sondern als gewerblicher Verkäufer (OLG Frankfurt a.M. Az.: 6 W 27/07). 

Unternehmer müssen bei einem Sachmängelhaftungsausschluss dem Käufer eine ordentliche Widerrufsbelehrung zukommen lassen. Ansonsten ist der Haftungsausschluss unwirksam und der Käufer hat ein unbegrenztes Widerrufsrecht.

 
ALG II im Ausland nur für 3 Wochen

Vorsicht bei der Jobsuche im Ausland: ALG II wird nur für 3 Wochen gezahlt, wenn Arbeitslose ins europäische Ausland gehen, um dort eine Stelle zu finden und die Arge dem Ortswechsel zugestimmt hat. 

Das LSG Nordrhein-Westfalen sieht die Leistungsbeschränkung im Einklang mit dem europäischen Recht. Dies stelle auch keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar, weil ALG II mit dem Zuschlag gemäß § 24 Abs. 1 SGB II weiterhin exportfähig sei. (Az.: L 19 B 102/06 AS)

(WEL)


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