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Kurz und knapp 119 (Arzthaftungsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Versicherungsrecht)

  • 2 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:

Mangelnde Sorgfaltspflicht - Arzt begeht groben Behandlungsfehler

Ein 2jähriges Kleinkind, dass bei einem Sturz einen komplizierten Armbruch erlitt, hätte - nach Angaben des Sachverständigen des Landgerichts Karlsruhe - kurz nach gestellter Diagnose, zu einem Kinderchirurgen überwiesen werden müssen. Eine Nachuntersuchung hätte ergeben, dass das Kind operiert werden muss damit Spätfolgen ausgeschlossen sind. Die unterlassene Behandlungskontrolle führte zu einer Fehlstellung der Knochen und somit zu Schmerzensgeld- und Schadenersatzanspruch.

Die Haftpflichtversicherung der beklagten Klinik musste von den geforderten 10000€ Schmerzensgeld 6000€ bezahlen. Der gesundheitliche Zustand des Kindes könnte sich in den nächsten Jahren verschlechtern was zu weiteren Behandlungskosten, sowie zu Einschränkungen in der Berufswahl führen kann. Die damit verbundenen Ausgaben müssen von der Klinik übernommen werden. (Urteil v. 20.02.2009, Az: 6 0 115/07)

Unkündbar? - Auch nicht nach 40 Jahren Betriebszugehörigkeit

Ein 55-jähriger Mann, der über vier Jahrzehnte, ohne Berufsausbildung, in einer Kfz-Werkstatt arbeitete wurde aus wirtschaftlichen Gründen fristgerecht gekündigt.
Daraufhin erhob dieser Mann eine Kündigungsschutzklage mit Hoffnung auf Erfolg. Da er der älteste Arbeitnehmer in diesem Betrieb ist und die längste Betriebszugehörigkeit hat, wird seine Person als sozial schwacher Arbeitnehmer angesehen.

Die Klage wurde vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein abgewiesen. Die Kollegen des gekündigten Mannes, der Werkstattleiter und dessen Vertreter, verfügen über Computerkenntnisse, sowie über eine Berufsausbildung und haben den Führerschein, um Probefahrten machen zu können. Der Kläger hingegen hat wegen seiner Lese- und Rechtschreibschwäche Probleme einen PC zu bedienen und besitzt keinen Führerschein. Das Gericht sah deshalb keinen Auswahlfehler. (Urteil v. 09.09.2009; Az: 3 Sa 153/09)

Nach Beziehungsende Eigenbedarfskündigung?

Ein Wohnungseigentümer schloss mit seiner Lebensgefährtin einen Mietvertrag über die gemeinsame Nutzung der Wohnung. Nach dem Ende der Beziehung kündigte der Eigentümer wegen Eigenbedarf. Die Mieterin widersprach der Kündigung und bekam Recht.

Gerade wenn man mit seiner Lebensgefährtin einen Mietvertrag abschließt wird verdeutlicht, dass die Wohnungsnutzung nicht von der Beziehung abhängig gemacht werden soll. Erst nach fünf Jahren kann eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen werden. (Landgericht Kiel; Urteil v. 26.03.2008, Az: 1 S 48/08)

Sammelgarage zu weit vom versicherten Haus entfernt

Zwei Go-Karts wurden aus einer Sammelgarage gestohlen, die 5 km vom versicherten Haus entfernt liegt. Der Kläger verlangte von seiner Versicherung eine Entschädigung in Höhe von 9000€. Die telefonische Aussage einer Mitarbeiterin der Versicherung, die Go-Karts seien mitversichert, bestätigte den Kläger.

Das Landgericht Coburg sah diesen Fall anders. Ein Gegenstand ist versichert, solange man ihn beobachten kann, Sondervereinbarungen müssen schriftlich nachgewiesen werden können. - Die Klage wurde abgelehnt. (Urteil v. 30.06.2009; Az: 23 O 369/09)


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