Kurz und knapp 97 (Erbrecht, Mietrecht, Versicherungsrecht, Europarecht)

Rechtsgebiete: Erbrecht, Europarecht
Rechtstipp vom 27.04.2009

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

Vorlage von Sterbeurkunden

Gesetzliche Erben sind verpflichtet, bei der Beantragung eines Erbscheins aufgrund einer Verfügung von Todes wegen Personenstandsurkunden beim Nachlassgericht vorlegen, die z.B. belegen, ob und welche weiteren gesetzlichen Erben zuvor verstorben sind oder auf das Erbe verzichtet haben.

Anders verhält es sich dagegen bei der gewillkürten Erbfolge: Wer aufgrund eines Erbvertrags oder eines Testaments Erbe wird, muss bei der Beantragung es Erbscheins diese Urkunden nicht vorlegen. (Landgericht Stendal, Az.: 25 Z 288/07)

Nebenkostenabrechung per Post

Vermieter müssen Nebenkostenabrechnungen innerhalb eines Jahres beim Mieter geltend machen. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass für die Wahrung der Jahresfrist der Zugang beim Mieter entscheidend ist. Die rechtzeitige Absendung per Post reicht nicht aus, die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter zugegangen sein (Az.: VII ZR 107/98).

Anderes gilt nur, wenn der Vermieter beweisen kann, dass die verzögerten Zustellung oder dem Verlust im Verschulden der Post liegt.

Wenn die Versicherung zuviel zahlt

Bei der Erstattung eines Unfallschadens hatte sich eine Kaskoversicherung verrechnet und zu viele Widerbeschaffungskosten bezahlt. Erst nach drei Monaten bemerkte sie den Fehler und forderte den überbezahlten Betrag vom Versicherten zurück.

Dieser zog bis vor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und bekam Recht. Denn der Versicherte durfte darauf vertrauen, dass das der Schadensregulierung zugrundeliegende Sachverständigengutachten korrekt ist. (Az.: 3 U 270/07)

Verbraucherschutz auf EU-Niveau

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene keine strengeren Regeln für den Verbraucherschutz aufstellen können als die EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken bestimmt.

Nach Ansicht der Richter aus Luxemburg dürfen die EU-Mitglieder die Grenzen der EU-Richtlinie nicht überschreiten, selbst wenn durch das nationale Gesetz ein höheres Verbraucherschutzniveau erreicht werden soll. (Az.: C 261/07)

(WEL)


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