Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de
Notizbuch:
Vorlage von Sterbeurkunden
Gesetzliche Erben sind verpflichtet, bei der Beantragung eines Erbscheins aufgrund einer
Verfügung von Todes wegen Personenstandsurkunden beim Nachlassgericht vorlegen, die z.B. belegen,
ob und welche weiteren gesetzlichen Erben zuvor verstorben sind oder auf das Erbe verzichtet
haben.
Anders verhält es sich dagegen bei der gewillkürten Erbfolge: Wer aufgrund eines
Erbvertrags oder eines Testaments Erbe wird, muss bei der Beantragung es Erbscheins diese Urkunden
nicht vorlegen. (Landgericht Stendal, Az.: 25 Z 288/07)
Nebenkostenabrechung per
Post
Vermieter müssen Nebenkostenabrechnungen innerhalb eines Jahres beim Mieter
geltend machen. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass für die Wahrung der Jahresfrist der
Zugang beim Mieter entscheidend ist. Die rechtzeitige Absendung per Post reicht nicht aus, die
Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter zugegangen sein (Az.: VII ZR 107/98).
Anderes gilt
nur, wenn der Vermieter beweisen kann, dass die verzögerten Zustellung oder dem Verlust im
Verschulden der Post liegt.
Wenn die Versicherung zuviel zahlt
Bei der Erstattung eines
Unfallschadens hatte sich eine Kaskoversicherung verrechnet und zu viele Widerbeschaffungskosten
bezahlt. Erst nach drei Monaten bemerkte sie den Fehler und forderte den überbezahlten Betrag vom
Versicherten zurück.
Dieser zog bis vor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und bekam Recht. Denn der
Versicherte durfte darauf vertrauen, dass das der Schadensregulierung zugrundeliegende
Sachverständigengutachten korrekt ist. (Az.: 3 U 270/07)
Verbraucherschutz auf
EU-Niveau
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten auf
nationaler Ebene keine strengeren Regeln für den Verbraucherschutz aufstellen können als die
EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken bestimmt.
Nach Ansicht der Richter aus
Luxemburg dürfen die EU-Mitglieder die Grenzen der EU-Richtlinie nicht überschreiten, selbst wenn
durch das nationale Gesetz ein höheres Verbraucherschutzniveau erreicht werden soll. (Az.: C
261/07)
(WEL)
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