Kurz und knapp 88 (Handelsrecht, Arbeitsrecht, Vereinsrecht, Bankrecht)

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

GmbH muss IHK-Beiträge zahlen

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz muss eine GmbH bis zu ihrer Löschung aus dem Handelsregister weiter Beiträge für die Industrie- und Handelskammer (IHK) bezahlen. Die Beitragspflicht besteht also auch, nachdem das Gewerbe abgemeldet worden ist.

Dass in dem Zeitraum von der Abmeldung bis zur Löschung das Unternehmen keine Gewinne mehr erzielt hat, wirkt sich nur auf die Beitragshöhe aus, die Beitragspflicht bleibt bestehen. (Az.: 3 K 393/08.KO)

Kündigung einer befristeten Arbeit

Auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist die vorzeitige Beendigung durch eine fristgerechte Kündigung möglich. Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vorbehalten hat, dass durch die Befristung eine Kündigung nicht ausgeschlossen ist.

Eine entsprechende Vertragsregelung hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz als zulässig bewertet. (Az.: 9 Ta 185/08)

Verein darf Sperre veröffentlichen

Bei einem Spiel der Jugendliga kam es zu einem Streit, infolgedessen der Betreuer dem Trainer der gegnerischen Mannschaft eine Ohrfeige gab. Er erhielt 100,- Euro Geldstrafe und eine Sperre.

Wie in der Wettkampfordnung vorgesehen, veröffentlichte sein Verein auf seiner Internetseite seinen Namen, die Sperre und dass sie wegen eines tätlichen Angriffs erfolgte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun bestätigt, dass die Veröffentlichung rechtens war. (Az.: 14 U 131/08)

Kredittilgung nach der Scheidung

Wird nach der Scheidung zwischen den Ex-Eheleuten eine Vereinbarung getroffen, wer bestimmte noch offene Kredite abbezahlt, so gilt die Anmachung nicht gegenüber der Bank. Nur wenn die Bank ihrerseits einen Ex-Partner aus der Haftung entlassen hat, kann sie ihm gegenüber die Forderung nicht mehr geltend machen.

Ansonsten bleibt es dabei, dass sich die Bank auch an den anderen Schuldner wenden kann, wenn die Raten ausbleiben. Dieser kann dann eventuelle Ausgleichsforderungen gegenüber dem Ex-Partner geltend machen. (Landgericht Coburg, Az.: 23 O 426/08)

(WEL)


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