Kurz und knapp 90 (Kaufrecht, Wettbewerbsrecht, eBay-Recht, Sozialrecht)
- 1 Minuten Lesezeit
Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:
Katalogwerbung bleibt unverbindlich
Der Bundesgerichtshof musste sich kürzlich wieder einmal mit der rechtlichen Bewertung von Werbung in Katalogen befassen. Eine Verbraucherzentrale hatte geklagt, weil sich ein Unternehmer im Kleingedruckten seines Kataloges „Änderungen und Irrtümer" vorbehalten hatte.
Der Unternehmer bekam Recht. Die Angaben im Katalog sind nur eine unverbindliche Aufforderung zum Kauf. Erst die Erklärungen beim Vertragsschluss sind bindend, also Angebot und Annahme. (Az.: VIII ZR 32/08)
Bonustaler für Einkauf in Apotheken
Wer kennt das nicht: Bei einem Apothekenbesuch erhält man vom Apotheker seines Vertrauens für seine Kundentreue Bonustaler. Doch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat solche Bonustaler für rechtswidrig erachtet, wenn preisgebundene Arzneimittel gekauft werden.
Denn preisgebundene Medikamente dürfen gemäß der Arzneimittelpreisverordnung in Apotheken nur zu dem gesetzlich festgelegten Preis verkauft werden. Rabatte und Preisänderungen sind unzulässig. (Az. 4 U 160/07)
Rückabwicklung eines eBay-Kaufs
Übt der Käufer bei einem eBay-Kauf berechtigterweise sein Rücktrittsrecht aus, muss der Verkäufer ihm den Kaufpreis erstatten. Wird eine schlechte Bewertung abgegeben, darf der Verkäufer die Rückzahlung nicht verweigern und die Rücknahme der Bewertung verlangen.
Der Rücktritt ist zum Beispiel berechtigt, wenn die Ware als mangelfrei beschrieben wird und sich bei der Lieferung herausstellt, dass sie Kratzer und Risse hat. (AG München, Az.: 262 C 34119/07)
Anrechung von Einkommen bei Hartz IV
Helfen Verwandte einem Hartz-IV-Empfänger aus und leihen ihm vorübergehend Geld, damit er seine Rechungen bezahlen kann, so darf die geliehene Summe nicht als Einkommen beim Arbeitslosengeld II angerechnet werden.
Denn durch dieses zinslose Darlehen ändert sich an der Vermögenssituation des Arbeitslosen nichts. Schließlich muss er das Geld seinem Verwandten später wieder zurückzahlen. (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: L 7 AS 62/08)
(WEL)
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