Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de
Notizbuch:
Katalogwerbung bleibt unverbindlich
Der
Bundesgerichtshof musste sich kürzlich wieder einmal mit der rechtlichen Bewertung von Werbung in Katalogen befassen. Eine
Verbraucherzentrale hatte geklagt, weil sich ein Unternehmer im Kleingedruckten seines Kataloges
„Änderungen und Irrtümer" vorbehalten hatte.
Der Unternehmer bekam Recht. Die Angaben im
Katalog sind nur eine unverbindliche Aufforderung zum Kauf. Erst die Erklärungen beim
Vertragsschluss sind bindend, also Angebot und Annahme. (Az.: VIII ZR
32/08)
Bonustaler für Einkauf in Apotheken
Wer kennt das nicht: Bei
einem Apothekenbesuch erhält man vom Apotheker seines Vertrauens für seine Kundentreue Bonustaler.
Doch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat solche Bonustaler
für rechtswidrig erachtet, wenn preisgebundene Arzneimittel gekauft werden.
Denn preisgebundene Medikamente
dürfen gemäß der Arzneimittelpreisverordnung in Apotheken nur zu dem gesetzlich festgelegten
Preis verkauft werden. Rabatte und Preisänderungen sind unzulässig. (Az. 4 U
160/07)
Rückabwicklung eines eBay-Kaufs
Übt der Käufer bei einem
eBay-Kauf berechtigterweise sein Rücktrittsrecht aus, muss der Verkäufer ihm den Kaufpreis
erstatten. Wird eine schlechte Bewertung abgegeben, darf der Verkäufer die Rückzahlung nicht
verweigern und die Rücknahme der Bewertung verlangen.
Der Rücktritt ist zum Beispiel
berechtigt, wenn die Ware als mangelfrei beschrieben wird und sich bei der Lieferung herausstellt,
dass sie Kratzer und Risse hat. (AG München, Az.: 262 C 34119/07)
Anrechung von
Einkommen bei Hartz IV
Helfen Verwandte einem Hartz-IV-Empfänger aus und leihen ihm
vorübergehend Geld, damit er seine Rechungen bezahlen kann, so darf die geliehene Summe nicht als
Einkommen beim Arbeitslosengeld II angerechnet werden.
Denn
durch dieses zinslose Darlehen ändert sich an der Vermögenssituation des
Arbeitslosen nichts. Schließlich muss er das Geld seinem Verwandten später wieder zurückzahlen.
(Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: L 7 AS 62/08)
(WEL)
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