Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de
Notizbuch:
Selbstauskunft über Mietschulden
Vermieter
verlangen häufig von Wohnungsinteressenten eine Selbstauskunft über Mietschulden aus ihrem
vorherigen Mietverhältnis. Der Mieter ist dann zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet. Kommt
er dieser Pflicht nicht nach und macht falsche Angaben, darf der Vermieter den Mietvertrag kündigen.
Das bestätigte das Landgericht Itzehoe und begründete sein Urteil mit dem berechtigten
Interesse des Vermieters an der Bonität seines Mieters. (Az.: 9 S 132/07)
CE- und
GS-Zeichen nicht verwechseln
Verbraucher aufgepasst! Das CE-Zeichen gewährleistet
nicht die Sicherheit eines Produkts, weil es sich dabei bloß um eine Eigenerklärung des
Herstellers handelt. Darauf weist das Landgericht Stendal in einem Urteil hin (Az.: 31 O
50/08).
Anders liegt der Fall bei dem GS-Zeichen: Hier wurde die Sicherheit des Produkts zuvor
durch eine unabhängige Prüfstelle getestet. Nur das GS-Zeichen erfüllt die Anforderungen des
Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG).
Vorsicht bei
Schlüsseldiensten
Nicht alle Schlüsseldienste sind seriöse Vertreter der Zunft.
Ein Trick unseriöser Anbieter ist, wenn im Telefonbuch der Firmensitz ausgewiesen wird, obwohl die
Firma gar nicht dort ansässig ist. So wird der Anschein erweckt, dass keine hohen Fahrtkosten
anfallen.
Das Landgericht Paderborn hat gegen einen Unternehmer 20.000 und seine Firma 100.000
Euro Ordnungsgeld verhängt, weil es sich bei diesem Telefonbucheintrag um irreführende Werbung handelt. (Az.: 7 O 67/06)
Abschleppkosten sind zu
zahlen
Falschparker müssen die Abschleppkosten übernehmen, selbst wenn sie das
Abschleppen verhindern und kurz davor wegfahren können. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat
dementsprechend einen Parksünder trotz Abbruch des Abschleppvorgangs zur Zahlung der
Abschleppkosten verurteilt.
An der rechtlichen Bewertung änderte es auch nichts, dass nach dem Abbruch des Abschleppvorgangs ein
anderes, ebenfalls verkehrswidrig geparktes Fahrzeug abgeschleppt worden war. (Az.: 3 K
416/08.KO)
(WEL)
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