Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:
Kein Ersatz bei Selbstverschulden
Das AG München hatte über die Schadensersatzklage eines Radfahrers zu entscheiden. Er war mit dem Rad über einen Schlauch für Straßenreinigungsarbeiten gestürzt, der gut erkennbar über den Radweg verlegt worden war. Allerdings hatte es keine Warnschilder o.Ä. gegeben.
Die Richter wiesen die Klage ab. Der Mann hätte wegen des Spülwagens, der dort tätigen Arbeiter und dem sichtbaren Schlauch, die durch das Hindernis ausgehende Gefahr erkennen müssen. (Az.: 232 C 7920/07)
Morddrohung rechtfertigt Kündigung
Auszubildende können nur unter erschwerten Bedingungen gekündigt werden, da bei einer Ausbildung der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Doch alles hat seine Grenzen: Laut dem AG Frankfurt am Main ist eine Kündigung gerechtfertigt, wenn der Ausbildungsbetrieb massive Beeinträchtigungen des Betriebsfriedens hinnehmen muss.
Im genannten Fall hatte ein Azubi während einem Streit seinem Arbeitgeber beschieden, er werde ihn „abstechen". (Az.: 22 Ca 9143/07)
Leinenpflicht im gemeinsamen Garten
Nutzen Wohnungseigentümer eines Zweifamilienhauses einen Garten gemeinsam, so muss ein Hund, der einer der beiden Familien gehört, angeleint und beaufsichtigt werden. Dies gilt besonders, wenn Kinder in diesem Garten spielen.
Die Kläger hatten ihre Kinder durch den Hund des Kindes der anderen Familie, der frei im Garten laufen durfte, bedroht gesehen. Das OLG Karlsruhe gab der Familie Recht, obwohl der Hund noch nie gebissen hatte. (Az.: 14 Wx 22/08)
Rückforderung von überzahlter Rente
Überweist ein Rentenversicherungsträger nach dem Tod des Rentenempfängers noch eine Rentenleistung, dann hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung, wenn bei Eingang des Rückforderungsverlangens über den entsprechenden Betrag schon anderweitig verfügt wurde und das Konto kein Guthaben aufweist.
Als anderweitige Verfügung gelten laut dem Urteil des Bundessozialgerichts auch Barabhebungen, die von einem Unbekannten getätigt wurden. (Az.: B 5a/4 R 79/06 R)
(WEL)
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