Rechtstipp vom 26.08.2009

Kurz und knapp 111 (Sozialrecht, Baurecht, Asylrecht, Presserecht)

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

Hartz IV und private Krankenversicherung

Sind Hartz IV-Empfänger privat kranken- und pflegeversichert, so ist der Grundsicherungsträger dazu verpflichtet, die Beiträge für die private Krankenversicherung vollständig zu übernehmen.

Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor. Damit erteilten die Sozialrichter der bisherigen Rechtslage eine Absage, nach der die Arge nur Beiträge bis zur Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten mussten. (Beschluss v. 08.07.2009, Az.: L 2 SO 2529/09ff.)

Kunststofffenster trotz Denkmalschutz

Die Eigentümerin eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses wollte ihre Immobilie mit weißen Kunststofffenstern ausstatten. Der Einbau der Fenster erfolgte, nachdem der Landkreis als Denkmalschutzbehörde seine Zustimmung erteilt hatte. Als die Behörde bemerkte, dass die Kunststofffenster keine Sprossen hatten, verlangte der Landkreis, die Fenster durch Holzfenster mit Sprossen zu ersetzen.

Das Verwaltungsgericht Koblenz gab der Klage der Hauseigentümerin gegen den Fensteraustausch statt. (Urteil v. 11.08.2009, Az.: 1 K 221/09.KO)

Sperrwirkung unbegründeter Asylanträge

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die ansonsten für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vom Gesetz angeordnete Sperrwirkung bei der Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet nicht in jedem Fall gilt.

Die Richter lehnten die Sperrwirkung für Fälle ab, bei denen die Ablehnung des Asylantrages bereits vor dem 1. Januar 2005 bestandskräftig geworden ist. (Urteil v. 25.08.2009, Az.: BVerwG 1 C 20.08, 1 C 30.08)

Vermögensverhältnisse sind privat

Die Einkommensverhältnisse einer Person zählen zu der Privatsphäre, die besonderen grundgesetzlichen Schutz genießt. Das Landgericht Berlin hat daher entschieden, dass die Presse im umgekehrten Fall, insbesondere wenn über einen „Offenbarungseid" berichtet werden soll, dies nur mit Einwilligung des Betroffenen erfolgen darf.

Die Richter sprachen dieses Recht auch einer Person der Zeitgeschichte zu, wenn mit ihr im Zusammenhang über eine sog. Taschenpfändung berichtet werden soll. (Urteil v. 18.06.2009, Az.: 27 S 2/)

(WEL)


Bewertung
16 von 19 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren
Empfehlen Sie diesen Rechtstipp

Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert