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Kurz und knapp 65 (Sozialrecht, Unterhaltsrecht, Mietrecht, Sportrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:

 
Keine Anrechung von Verpflegungsgeld

Wird vom Arbeitgeber ein steuerfreies Verpflegungsgeld gezahlt, so darf es nicht als Einkommen bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II (ALG II) berücksichtigt werden, so das Sozialgericht Dresden.

Denn diese Verpflegungsmehraufwendungen dienen dazu, Mehrkosten für die Ernährung auszugleichen, die bei einer beruflichen Ortsabwesenheit anfallen. Weil sie steuer- und sozialabgabenfrei sind, dürfen sie auch nicht als Einkommen angerechnet werden. (Az.: S 21 AS 1805/08 ER)

 
Kinder bei Unterhalt gleichgestellt

Beim Kindesunterhalt sind Kinder aus erster und zweiter Ehe ihrem Vater gegenüber gleichgestellt. Das hat das Landgericht Coburg in einem aktuellen Urteil bestätigt. Eine solche Ungleichbehandlung ist rechtswidrig.

Damit kann der Vater beim „Selbstbehalt", also dem pfändungsfreien Einkommensteil, die Interessen von Kindern aus zweiter Ehe nicht stärker gewichten als die Interessen der Kinder aus erster Ehe. (Az.: 41 T 56/08)

 
Neues zum Vermieterpfandrecht

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch steht dem Vermieter gegenüber einem säumigen Mieter ein Pfandrecht zu. Das gilt nicht nur für Sachen, die sich im Mietobjekt befinden. Auch wenn der Vermieter die Sachen aus den Mieträumen entfernt, steht ihm weiterhin das Vermieterpfandrecht daran zu.

Denn zur Sicherung seiner Forderung gegenüber dem Mieter, ist der Vermieter berechtigt, die Sachen an einen sicheren Ort unterzubringen. (OLG Stuttgart, Az.: 13 U 139/07)

 
Kein Anspruch auf Olympia-Nominierung

Der Deutsche Meister im Dreisprung wollte mit einer einstweiligen Verfügung seine Nominierung für Olympia gerichtlich durchsetzen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies seinen Antrag ab, weil über die Nominierung allein der Deutsche Olympische Sportbund entscheidet.

Nach den Regeln werden nur Sportler nominiert, die an zwei Veranstaltungen und an zwei verschiedenen Tagen mindestens jeweils 17 Meter springen. Das war dem Athleten aber nicht gelungen. (Az.: 4 W 58/08)

(WEL)


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