Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de
Notizbuch:
Bestattungsvorsorge und Sozialhilfe
Eine
Rentnerin zahlte für einen Bestattungsvertrag 8.000 Euro, ein etwaiger Überschuss sollte ihrem
Sohn zugute kommen. Als sie im Heim gepflegt werden musste, beantragte sie Sozialhilfe. Doch der
Antrag wurde abgelehnt.
Zu Recht, entschied das Sozialgericht Dortmund: Sie hätte ihr
Vermögen vorrangig für die Heimkosten einsetzen müssen. Nur ein Freibetrag bis zu 2.600 Euro
bleibt anrechnungsfrei. (Az.: S 47 SO 188/06)
Aufwandsentschädigung
unpfändbar
Die Aufwandsentschädigung, die Ein-Euro-Jobber für ihre Tätigkeit
erhalten kann nicht gepfändet werden. Das hat das Landgericht Dresden entschieden. Denn die Mehraufwandsentschädigung
ist dazu gedacht, Arbeitslosen einen Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit zu gewähren.
Für die
Pfändbarkeit gelten somit die Regeln für Arbeitseinkommen. Daher ist die Aufwandsentschädigung
unpfändbar gemäß § 850a Nr. 3 Zivilprozessordnung. (Az.: 3 T 233/08)
Inhaber
haftet für eBay-Account
Inhaber eines Accounts bei eBay haften grundsätzlich für
ihr Mitgliedskonto. Sie sind insbesondere selbst dafür verantwortlich, dass die Zugangsdaten
Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Greift ein Unbefugter auf das Mitgliedskonto zu,
weil der Account-Inhaber seine Zugangsdaten nicht ausreichend gesichert hat, muss er sich rechtlich
so behandeln lassen, als habe er selbst gehandelt und gegebenenfalls haften. (Bundesgerichtshof, Az.
I ZR 114/06)
Anschlusszwang für Regenwasser?
Eine Gemeinde hatte in
ihrer Satzung den Anschluss- und Benutzungszwang zur Beseitigung von
Niederschlagswasser angeordnet. Mehrere Grundstückseigentümer reichten dagegen eine Popularklage
beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein.
Die Popularklage hatte Erfolg, weil die Satzung
gegen das Rechtsstaatsprinzip verstieß: Der Zwangsanschluss hätte besondere
Rechtsfertigungsgründe zum Wohl der Öffentlichkeit erfordert, die hier nicht ersichtlich waren.
(Az.: Vf.4-VII-06)
(WEL)
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