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Kurz und knapp 86 (Vertragsrecht, Sportrecht, Strafrecht, Rentenversicherungsrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

Vertragskündigung per E-Mail wirksam

Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat die Kündigung eines Vertrages per E-Mail für zulässig erachtet und die rechtlichen Anforderungen an den Zugang im Bereich des elektronischen Datenverkehrs konkretisiert. Nach Ansicht der Richter ist die E-Mail bereits zugegangen, wenn sie abrufbar im Postfach des Empfängers gespeichert ist. Auf den tatsächlichen Abruf oder eine Lesebestätigung kommt es nicht an. (Az.: 30 C 730/08-25)

Auf Skipisten gelten die FIS-Regeln

Die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes, die sog. FIS-Regeln, gelten für alle Unfälle auf Skipisten. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Dem Urteil lag ein Unfall zugrunde, bei dem zwei Skifahrer kollidierten, die in einer Gruppe unterwegs waren. Den von oben kommenden Skifahrer wiesen die Richter die Schuld zu, weil er regelwidrig nicht auf die unter ihm fahrende Frau geachtet hatte. (Az.: I-13 U 81/08)

Diebstahl von Druckerpatronen

Ein ehemaliger Bundesbeamter muss dem Bund insgesamt knapp 500.000 Euro Schadensersatz zahlen, weil er im Bundesamt für Wehrtechnik über mehrere Jahre und in erheblichem Umfang Druckerpatronen gestohlen hatte. Die entwendeten Druckerpatronen verkaufte er weiter an eine Firma und über das Internetauktionshaus eBay. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Schadensersatzanspruch für rechtens erachtet und die Berufung für zulässig erklärt. (Az.: 2 K 525/08.KO)

Hinzuverdienst bei Erwerbsminderung

Eine Erwerbsminderungsrente wird nur gezahlt, wenn bestimmte Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden. Verluste aus Vermietung und Verpachtung dürfen dabei nicht bei der Berechnung des neben der Erwerbsminderungsrente erzielten Einkommens als Abzug berücksichtigt werden, so das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az.: L 4 R 288/08). Der Fall drehte sich um einen Maurermeister, der neben dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente seinen Betrieb weiterführte.

(WEL)


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