Kurzzeitvermietungen in Italien – Teil 2

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Teil 1

Es gibt in Italien folgende weitere Formen der Kurzzeitvermietung.

Wohnungsvermietung für Übergangszeitraum (contratto ad uso transitorio)

Die Dauer einer Wohnungsvermietung für Übergangszeitraum (für Übergangszeit z. B. aus Arbeitsgründen) kann die gesetzlich vorgesehene Mindestdauer der normalen Mietverträge (4x4 Jahre) unterschreiten und kann für mindestens 1 Monat und maximal für 18 Monate abgeschlossen werden. Dieser Vertrag kann nur in bestimmten spezifisch vorgesehenen Fällen zur Anwendung kommen, d. h., wenn effektiv ein Bedürfnis vorliegt, das den Übergangszeitraum rechtfertigt, wie z. B. Arbeitsgründe.

Das Bedürfnis muss ausdrücklich im Mietvertrag angegeben und mittels Vorlage von Unterlagen belegt werden (z. B. durch einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag).

In dieser Vertragsform ist eine Kündigung des Vertrags nicht erforderlich, da dieser mit Ablauf der gesetzlichen maximalen Laufzeit automatisch ausläuft.

Wurde der Übergangscharakter von dem Vermieter in Anspruch genommen, so muss das Vorliegen dessen Bedürfnisses in dem Vertrag ausdrücklich angeben sein, da der Vertrag sich nach Ablauf ansonsten in einen normalen Mietvertrag (4x4) umwandelt, wenn der Mieter die Immobilie nicht räumt.

Wohnungsvermietung für Studenten (contratto per esigenze abitative di studenti)

Der Mietvertrag für Studenten hat eine Vertragsdauer von mindestens 6 Monaten und maximal 36 Monaten. Der Vertrag erneuert sich bei der ersten Fälligkeit automatisch zugunsten des mietenden Studenten und der Vermieter kann nur bei schwerwiegenden Gründen die Kündigung des Vertrags verlangen. Auch hier ist der Mietpreis durch Abkommen zwischen Ämtern für Hochschulförderung, Studentenorganisationen, Mieter. und Vermieterverbänden festgelegt.

Der Mieter kann den Vertrag aus schwerwiegenden Gründen mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Ist der Mietvertrag mit mehreren Mietern abgeschlossen worden und kündigt nur einer von diesen, müssen die verbleibenden den gesamten Mietpreis bezahlen, mit einer entsprechenden Erhöhung des Anteils für jeden einzelnen Mieter. Mit Zustimmung des Vermieters kann der Student, der die Immobilie verlassen hat, mit einem anderen Studenten ersetzt werden.

Eine Untervermietung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

In beiden o. g. Vertragsformen ist eine Registrierung des Mietvertrags erforderlich.

Avvocato Alexander Gebhard steht ihnen für jegliche Erläuterung und Unterstützung hinsichtlich der Vermietung von Immobilien in Italien jederzeit zur Verfügung.



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