Landgericht Detmold holt im Fiat-Abgasskandal Auskunft beim KBA ein

  • 4 Minuten Lesezeit

Die juristische Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals von Fiat Chrysler Automobiles (FCA / jetzt: Stellantis) nimmt mit dem nächsten Beweisbeschluss weiter an Fahrt auf. Das Landgericht Detmold hat beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nachgefragt, ob der Autobauer die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils Live TI 650 MF von Knaus mit einer Zeitschaltuhr manipuliert (Az.: 4 O 313/21). FCA versorgt die WoMo-Hersteller mit dem Basisfahrzeug Fiat Ducato. Der Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer, die das Verfahren am Landgericht Ingolstadt führt, rät vom Abgasskandal Betroffenen zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Dieselskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt. Derzeit führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen Daimler.

Landgericht Detmold stellt Behörde Fragen im zum Abgasskandal

Fiat-Kunden und Camper stehen seit dem Sommer 2020 unter Schock. Damals durchsuchten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Frankfurt Büroräume von FCA und Iveco – beide gehören zum Fiat-Imperium. „Frankfurt: Durchsuchungen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Diesel-Abschalteinrichtungen“, titelte die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung vom 22. Juli 2020. Ganz offensichtlich hat auch der Autokonzern Fiat wie die Volkswagen AG den Verbrauchern einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal beschert. Die Abgasreinigung der Motoren soll so manipuliert werden, dass die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr wird die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger gefährdet. Weil Fiat und Iveco Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen verkaufen, hielt der Abgasskandal somit Einzug in die gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche.

Mittlerweile hat die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer weit über 1000 Klagen im Fiat-Abgasskandal an deutschen Gerichten eingereicht. Erste verbraucherfreundliche Urteile konnten bereits erstritten werden. Die juristische Aufarbeitung des Skandals ist im vollem Gang. Das Landgericht Detmold hat am 24. März 2022 einen Beweisbeschluss gefasst. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) soll darüber Auskunft geben, ob Erkenntnisse darüber vorliegen, dass eine Zeitschaltuhr die Abgasreinigung im Ducato-Motor nach 22 Minuten abschaltet. Hier die Eckdaten zum vorliegenden Verfahren, das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführt wird:

  • Im März 2021 kaufte der Kläger das Fahrzeug der Marke Knaus Live TI 650 MF für 55.900 Euro. Beim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 130 PS der Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411D. Mit Klage vom 30. August 2021 soll das Landgericht Detmold feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und Stellantis dafür haftet. Die Automobilholding Stellantis ist nach der Fusion zwischen FCA und PSA entstanden. Darüber hinaus wird der Fahrzeughändler und FCA auf Preisminderung mindestens in Höhe von 25 Prozent verklagt.
     
  • Mit Beschluss vom 24. März 2022 lässt das Landgericht Detmold überprüfen, ob der „Motor Fiat Ducato 2,3l Multijet 96 kW des streitgegenständlichen Fahrzeugs Knaus Live TI 650 MF über eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 715/2007/EG und Art. 3 Nr. 10 VO 715/2007/EG verfüge“. Die im Motor installierte Steuerungssoftware beinhalte eine Timerfunktion, durch die nach einem festdefinierten Zeitraum nach dem Motorstart und bei Erreichung eines kalibrierten Wertes das Emissionskontrollsystem beeinflusst werde. Nach Ablauf des Zeitraums, in dem das Fahrzeug üblicherweise auf dem Prüfstand getestet wird, würde die Abgasreinigung abgeschaltet bzw. die Abgasrückführungsrate (AGR-Rate) verringert oder deaktiviert.
  • Das Gericht bietet das Kraftfahrt-Bundesamt um eine Mitteilung, ob „Erkenntnisse dahingehend vorliegen, dass bei dem zuvor bezeichneten Motor Abschalteinrichtungen vorliegen, welche die Wirkung von Emissionskontrollsystem verringern, die nicht nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 715/2007/EG und Art. 3 Nr. 10 VO 715/2007/EG zulässig sind.“
  • Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sind die Beweise mittlerweile erdrückend, dass sich in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet. Das KBA geht nach eigenen Untersuchungen an einem Fiat Ducato und Wohnmobilen davon aus, dass die Abgasreinigung wohl manipuliert worden ist. Die vorhandenen Abschalteinrichtungen sind nicht notwendig zum Motorschutz sind. Darauf weisen Motorhersteller im Abgasskandal immer wieder hin. Außerdem zeigen mehrere Gutachten außerhalb von Gerichtsverfahren, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten. Die Robert Bosch GmbH hat gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt zugestanden, Abschalteinrichtungen an Fiat geliefert zu haben. Außerdem hat Fiat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die Zeitabschaltung in der Abgasreinigung bestätigt.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Foto(s): Pixabay

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Beiträge zum Thema