Landgericht München I verurteilt Daimler erneut zu Schadensersatz für Mercedes

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Die Daimler AG musste im Dieselabgasskandal um die Motorengruppe OM651 mit der Abgasnorm Euro 5 abermals eine schwere Niederlage einstecken. Das Landgericht München I (34. Zivilkammer) hat am 13. Dezember 2021 ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Die Richter im Justizpalast folgten in dem Urteil dem Kläger und sprachen sich dafür aus, die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als unzulässige Abschalteinrichtung anzusehen. Ein speziell für das Prüfverfahren heimlich eingebauter Timer führt dabei dazu, dass der Motor weniger Stickoxide ausstößt.

Aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung muss Daimler deshalb den Kaufpreis zurückzahlen. Im Gegenzug muss das Fahrzeug Typ C 250 CDI zurückgegeben werden. Außerdem muss sich der Kläger eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Die – noch nicht rechtskräftige Entscheidung – wurde von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass erwirkt.

Immer mehr Gerichte in Deutschland erkennen an, dass Daimler die Fahrzeuge manipuliert und die Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat. Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654, OM642 und OM656. In München hatten die Kläger bislang aber einen schweren Stand. Das Blatt scheint sich jetzt - endlich - zu wenden. Auch am Oberlandesgericht München findet, je nach Senat, ein Umdenken in Sachen Daimler statt. Dies betrifft auch das Thema § 852 BGB (18. Zivilsenat).

RA Dr. Klass und sein Team verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Autobesitzern (VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche, Mercedes-Benz, Opel, Fiat), die vom Dieselskandal betroffen sind. Wenn Sie von der Spezialisierung profitieren möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin für ein telefonisches Beratungsgespräch.



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