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Landwirtschaftsbehörden: Welche Aufgaben haben sie?

  • 3 Minuten Lesezeit
Landwirtschaftsbehörden: Welche Aufgaben haben sie?

Was sind die Kernaufgaben der Landwirtschaftsbehörden?

Die Aufgaben und Dienstleistungen, die Landwirtschaftsbehörden gegenüber Landwirten, aber auch gegenüber der Gesellschaft erbringen, gliedern sich in die Hauptbereiche 

  • Beratung 

  • Bildung 

  • Förderung 

  • Verwaltung 

  • Hoheitsvollzug (Umsetzung der gesetzlich beschlossenen Regelungen) 

Seit Längerem beschäftigen sich die Landwirtschaftsbehörden in Deutschland vermehrt mit den Themen Klimawandel, Verbesserung des Tierwohls, Umwelt- und Ressourcenschutz, Biodiversität und Digitalisierung. Dadurch soll die Landwirtschaft zukunftsfähig werden, und es soll wieder mehr ins Bewusstsein der Gesellschaft rücken, welche wichtige Rolle Landwirtschaft für die Versorgung der Bevölkerung spielt. 

Was machen Landwirtschaftsbehörden genau?

Landwirtschaftsbehörden sind unter anderem in folgenden Bereichen tätig bzw. haben folgende Aufgaben:  

Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums

Dazu gehört die Organisation der allgemeinen Landschaftsentwicklung und der Landschaftspflege. Die Behörden nehmen beispielsweise Stellung zu geplanten Bauvorhaben landwirtschaftlicher Betriebe.  

Tierzucht, Tierhaltung sowie Futtermittelrecht

Die Behörden beraten Landwirtschaftsbetriebe schwerpunktmäßig hinsichtlich artgerechter Tierhaltung und in Bezug auf Futtermittel. Behördliche Aufgaben bei der Tierzucht sind z. B. die züchterische Selektion – durch Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung der Zuchtpopulationen – oder die Körung (Auswahl geeigneter Vatertiere für die Zucht).  

Acker- und Pflanzenbau

Dies schließt Wein-, Obst- und Gartenbau mit ein. Die Behörden stellen beispielsweise Genehmigungen zur Erstaufforstung aus. 

Ein weiterer Bestandteil dieses Aufgabengebiets ist der Pflanzenschutz und die Schädlingsbekämpfung. Daneben überwachen Landwirtschaftsbehörden die Einhaltung des Dünge- und Saatgutrechts und beraten Landwirte beim Einsatz von Düngemitteln.  

Boden- und Wasserschutz

Landwirtschaftsbehörden haben die Aufgabe, für den produktions- bzw. ertragsbezogenen Boden- und Wasserschutz zu sorgen und die Qualität der Böden und Wassergebiete sicherzustellen. Daneben bieten sie Beratung in Bezug auf Wasserschutzgebiete an.  

Landwirtschaftsbehörden führen mitunter auch sogenannte Feldversuche durch: Dabei werden an repräsentativen Standorten unter verschiedenen Bedingungen wissenschaftliche Erkenntnisse und neueste Verfahren in der Praxis getestet. Derartige Feldversuche haben eine umweltverträglichere und effizientere Landwirtschaft zum Ziel.  

Aus- und Weiterbildung

Die Behörden organisieren landwirtschaftliche Ausbildungen und Studiengänge (z. B. für Winzer, Förster) und kümmern sich um das Angebot an berufsbezogenen Fort- und Weiterbildungen. Sie bieten außerdem Beratungen zu den Ausbildungen in der Landwirtschaft an. 

Betriebswirtschaft

Die Landwirtschaftsbehörden unterstützen Landwirte bei der Betriebsplanung und -führung und kümmern sich um die Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Hierbei sichern sie Qualitätsstandards und überprüfen die Preisbildung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.  

Verwaltung und Fördermaßnahmen

Die Behörden bearbeiten verschiedene Antragsverfahren, z. B. den Antrag auf Steuerbefreiungen nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) oder den Antrag von Fördergeldern. Die Verwaltung kümmert sich ebenfalls um die Belange nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz, etwa wenn Landwirte ihre Betriebe aufgeben, Grundstücke veräußern oder Landpachtverträge überprüfen lassen möchten. 

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Organisation der Landwirtschaftsbehörden

Die Landwirtschaftsbehörden unterstehen letztlich der Aufsicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), der zuständigen obersten Bundesbehörde in Deutschland. Hierarchisch zwischen dem BMEL und den einzelnen Landwirtschaftsbehörden befinden sich die Regierungsbezirke der Bundesländer. Regierungsbezirke weisen mehrere Landkreise auf und diese wiederum mehrere untere Landwirtschaftsbehörden (ULB). 

Ein Beispiel: In Baden-Württemberg gibt es vier Regierungsbezirke, also vier obere Landwirtschaftsbehörden (OLB), nämlich Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Freiburg. Die vier Regierungsbezirke weisen insgesamt 35 Landkreise auf, von denen jeder eine untere Landwirtschaftsbehörde besitzt. So können die Behörden eine Betreuung gewährleisten, die nah an den Betrieben und gleichzeitig in der Fläche präsent bleibt.  

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(THH)

Foto(s): ©Adobe Stock/Dusan Kostic

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