LBS West: Kündigung von Bausparvertrag - Können sich Kunden wehren? Kündigung von LBS West-Bausparverträgen

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Kündigungen von älteren Bausparverträgen haben in den vergangenen Monaten wiederholt für Medienberichte gesorgt. Auch die LBS West fand sich Ende 2014 in dieser Berichterstattung wieder, da tausende Altverträge beendet werden sollen. Wenn Bausparer mit einem Vertrag der LBS West hiervon betroffen sind, kann sich für sie die Frage stellen, ob sie gekündigt werden durften oder nicht. Doch diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten – trotz einer Vielzahl von betroffenen Bausparverträgen.

Denn bei der rechtlichen Bewertung, ob der konkrete Vertrag so gekündigt werden konnte oder nicht, sind verschiedene Faktoren zu beachten, die sich von Fall zu Fall unterscheiden können. Daher können auch sehr ähnliche Fälle rechtlich unterschiedlich bewertet werden. Aus diesem Grund kann nicht ohne Weiteres auf Gerichtsurteile zurückgegriffen werden. Denn eine rechtliche Prüfung muss auf mehreren Ebenen ansetzen.

Zunächst einmal richtet sich die rechtliche Bewertung einer Kündigung danach, in welcher Phase der LBS-West-Bausparvertrag sich befindet. Ein Vertrag, bei dem die Ansparphase noch nicht beendet ist, unterscheidet sich von einem Bausparvertrag, der bereits zuteilungsreif ist. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise die Frage, seit wann der Bausparvertrag sich in welchem Stadium befindet, wichtig werden für die rechtliche Beurteilung. Im Fall der LBS West kann dies zum Beispiel hinsichtlich der 10-Jahresfrist, auf die die Bausparkasse sich stützt, interessant werden. Es sind jedenfalls noch nicht sämtliche Rechtsfragen rund um die Kündigung von Bausparverträgen abschließend und endgültig geklärt.

Ein weiterer Faktor der für die rechtliche Bewertung jenseits der grundlegenden Rechtsfragen und schriftlichen Unterlagen wichtig sein kann, sind spätere Entwicklungen. Auch diese können sich im Einzelfall auswirken. Eine belastbare Antwort, ob ein Bausparvertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde oder nicht, lässt sich daher nur anhand des konkreten Falls finden. Wenn LBS-West-Bausparer von einer Kündigung durch die Bausparkasse betroffen sind und wissen möchten, wir ihr Fall rechtlich zu bewerten ist, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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