Rechtstipp vom 06.10.2008

Leasingvertrag: Keine Mehrwertsteuer bei der Abschlusszahlung

Wenn bei Beendigung eines Leasingvertrages eine Nachzahlung fällig wird, beispielsweise weil das Auto während der Laufzeit einen Schaden erlitt oder mehr Kilometer als vereinbart gefahren wurden, muss auf diese Abschlusszahlung nach einer Entscheidung des Landgerichtes München vom August 2008 keine Mehrwertsteuer gezahlt werden, wie Rechtsanwalt Gerd Lederer, Fachanwalt für Versicherungsrecht, berichtet.  In dem vom Landgericht München entschiedenen Verfahren hatte der Leasingnehmer das Fahrzeug nach Beendigung der Laufzeit des Leasingvertrages zurückgegeben. Mit der Endabrechnung wurde ihm wegen festgestellter Mängel eine Abschlusszahlung zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Der Leasingnehmer strich daraufhin die Mehrwertsteuer, woraufhin ihn die Leasingfirma verklagte.  Zu Unrecht, wie das Landgericht München feststellte. Der Ansatz der Mehrwertsteuer war unberechtigt, da ein Leistungsaustausch nicht mehr stattgefunden habe und der Leasingnehmer deshalb berechtigt ist, von einer Abschlusszahlung die Mehrwertsteuer in Abzug zu bringen.  Es empfiehlt sich deshalb bei allen Abrechnungen der Leasingfirmen fachkundigen Rat einzuholen und die Berechtigung der Abrechnung überprüfen zu lassen, wie Rechtsanwalt Gerd Lederer mitteilt.   

LEDERER & PARTNER, Nürnberg

Rechtsanwälte und Steuerberater

 

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