Leben Sie in einer Patchworkfamilie?

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Als „Patchworkfamilien“ werden Familien bezeichnet, in der Partner mit Kindern, welche aus ihren früheren Beziehungen mit anderen Partnern stammen, zusammenleben- möglicherweise noch ergänzt um gemeinsame, aus der neuen Beziehung stammende, Kinder.   


Nachlassgestaltungen sind oft schwierig, in Patchworkfamilien aber meist besonders herausfordernd: Der Wunsch, das eigene Vermögen im eigenen Familienstamm zu halten, steht oft im Vordergrund.

Wurden nicht schon bei Eingehung der (zweiten) Ehe Regeln für das dereinstige Vererben aufgestellt, dann sollte das unbedingt durch eine Verfügung von Todes wegen nachgeholt werden. Sonst kann es schnell passieren, dass aufgrund gesetzlicher Erbfolge zumindest ein Teil des eigenen Vermögens an den Partner und von dort an dessen Kinder gehen und die eigenen Abkömmlinge das Nachsehen haben. Hierfür ein Beispiel: Mann und Frau sind in zweiter Ehe verheiratet. Sie haben keinen Ehe-(und auch keinen Erb-)vertrag geschlossen, leben also in Zugewinngemeinschaft. Jeder Partner hat ein Kind aus erster Ehe, welches vom neuen Partner nicht adoptiert wurde; die geschiedenen Ex-Partner leben beide noch.

Stirbt nun unser Mann ohne Testament, so wird er von seiner Ehefrau und seinem Kind aus erster Ehe zu je ½ gesetzlich beerbt. Stirbt dann die Ehefrau ohne Testament, so geht neben ihrem eigenen Vermögen auch die damit verschmolzene, vom Ehemann geerbte, Vermögenshälfte auf ihr leibliches Kind über. Stirbt nun auch dieses Kind – unverheiratet, keine Kinder, kein Testament – dann erbt der geschiedene Ex-Partner der Frau als leiblicher Elternteil des Kindes das Vermögen unseres Mannes. Hätte unser Mann das gewollt? Sehr wahrscheinlich nicht!

Mit einer sorgfältigen Testament hätte er solche Konstellationen des Abwanderns des eigenen Vermögens in eine andere Familie vermeiden können. Ein auf dem Gebiet des Erbrechts erfahrener Anwalt kann hier weiterhelfen.


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